Kann der Vereinsvorsitzende eines e.V. von diesem bezahlt werden?

3 Antworten

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Schau Dir die Satzung an. In vielen Satzungen findet sich der Passus dass der Vorstand ehrenamtlich tätig ist. Das schließt Anstellungsverhältnisse dieses Personenkreises aus. Auch ist eine Abgrenzung, ob jemand als Vorstand oder Angestellter gehandelt hat sehr schwer.

Die kann im Einzelfall von großer Bedeutung sein.

Wenn ein Vorstandmitglied bezahlt wird, heißt das ja, dass dieses Vorstandmitglied einen Arbeitsvertrag mit dem Vorstand abschließen muss.

Jetzt wird es spannend, im Zweifelsfall schließt jemand mit sich selbstz einen vertrag ab.

Arbeitnehmer sind gegenüber den Vorstand rechenschaftspflichtig, Vorstand hat Kontrollpflicht.

Bei dem Konstrukt kontriolliert sich jemand selbst oder legt sich selbst Rechenschaft ab - puh!

Mein Rat: Unbedingt vermeiden! Das hat Geschmäckle.

Außerdem beachte die Abgabenordnung.

Günter


Maxilein2 
Beitragsersteller
 03.10.2015, 07:54

Danke, Guenter Leipzig. Sehr gut für mich erklärt. Und ich trete auch wieder aus. Alle meine Befürchtungen sind bestätigt. Nochmals, Danke

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Ja - wenn das die Satzung vorsieht - ein Vereinsvorsitzender oder ein Vorstandsmitglied kann gleichzeitig Arbeitnehmer eines gemeinnützigen Vereins sein...

Sollte keine entsprechende Regelung in der Satzung enthalten sein, droht die Aberkennung der Gemeinnützigkeit.

Das kommt auf die Vereinssatzung an. Unkostenvergütung gegen Quittung ist auf jeden Fall möglich. Aber auch Vereine können hauptberufliche Angestellte haben.


GuenterLeipzig  03.10.2015, 20:56

Du meinst in Satz 1 Kostenerstattung auf der Grundlage § 670 BGB.

http://dejure.org/gesetze/BGB/670.html

Auch das muss in der Satzung als zulässig geregelt sein.

In nachgelagerten Finanzordnungen regelt man dann zweckmäßiger Weise weitere Details.

Unkostenvergütungen gibt es nicht. Es ist eine Kauderwelschwortschöpfung.

Günter

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