Wenn ich ein Logo erstellen möchte, muss die Endung e.V. darin enthalten sein?

1 Antwort

§ 65 BGB bestimmt, daß ein Verein, der ins Vereinsregister eingetragen ist, automatisch den Namenszusatz "eingetragener Verein" (e. V.) erhält.

Der offizielle Vereinsname mit Zusatz muß im allgemeinen Rechtsverkehr verwendet werden; unter Rechtsverkehr wird allgemein verstanden, daß Vertragsabschlüsse oder andere Arten der Rechtsgeschäfte durchgeführt werden.

Bei der Verwendung eines Logos als solche findet kein allgemeiner Rechtsverkehr statt - daher kann das Logo frei gestaltet werden und der Zusatz e. V. muß nicht enthalten sein.