Wo Ausbildung beginnen mit Behinderung wenn man in Berufsbildungswerk wegen Vorstrafe nicht genommen wird?
Für mich gestaltete es sich bisher unmöglich, eine ausbildung zu finden. Das liegt erstens an meinem bisherigen Werdegang, zweitens an meiner Behinderung und drittens daran, dass ich vorbestraft bin. Ich werde immer älter, werde in Kürze 24 und habe noch nie gearbeitet.
Zu meiner Behinderung:
Ich habe einen Grad der Behinderung von 80 und somit auch einen Schwerbehindertenausweis. Die Gründe für die Behinderung sind eine Lernbehinderung, Persönlichkeitsstörung, Diabetes, Depression und eine Zwangsstörung.
Zu meinem Werdegang:
Im Jahr 2012 habe ich einen Förderschulabschluss mit 3er Schnitt abgeschlossen, wobei Mathe nicht benotet wurde wegen Matheschwäche. Danach kam erst mal nichts und irgendwann war dann das Jobcenter für mich zuständig.
Das Amt sieht jetzt als einzige Möglichkeit mich einzugliedern eine Ausbildung in einem Berufsbildungswerk. Am 1. Arbeitsmarkt habe ich laut Sachbearbeiter keine Chance mehr. Der Haken ist, dass ich wegen mehreren Dingen vorbestraft bin. Im Berufsbildungswerk werde ich wegen dieser Vorstrafe nicht genommen. Mir wurde auch eine Behindertenwerkstatt empfohlen aber die nehmen mich wegen der vorstrafe auch nicht.
Der Sachbearbeiter hat jetzt keinen Plan mehr. Was mir nur einfallen würde, ist zu warten bis die Vorstrafe aus dem Führungszeugnis gelöscht wird (das würde jetzt noch etwa 5 Jahre dauern). Zumindest hätte es keinen Sinn mich am 1. Arbeitsmarkt zu bewerben weil ich laut psychologischen Dienst im Gutachten nur noch am 2. Arbeitsmarkt arbeiten soll.
In der letzten Eingliederungsvereinbarung hieß es nur, schnellstmöglich eine Ausbildung in einem BBW zu beginnen. Da ich im BBW nicht genommen werde, ist die EGV hinfällig geworden. Eine neue EGV gibt es noch nicht. Was könnte als nächstes kommen?
3 Antworten
Du kannst dich doch sehr gewählt ausdrücken und schaffst es, einen längeren Text in den Computer einzutippen. Von daher schätze ich, dass du es auch schaffen könntest, eine Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt auszuüben, wenn du gewisse Grundvoraussetzungen erfüllst.
Falls es dir zu schwer fällt, den ganzen Tag durchzuhalten, kannst du zunächst in Teilzeit beginnen. Es gibt Tätigkeiten, bei denen man keinen bestimmten Schulabschluss und keinen Ausbildungsabschluss braucht. Ich denke z.B. an eine Tätigkeit als Kundenberater in einem Call-Center. Hierfür musst du pünktlich und zuverlässig sein und die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen. In vielen Fällen stört eine Matheschwäche nicht weiter.
Es gibt Call-Center, die eine hohe Rate an Beschäftigten mit Schwerbehinderung haben. Sie nehmen diese Menschen gerne als Mitarbeiter, weil sie dadurch die Zahlung der Ausgleichsabgabe vermeiden, und weil es dort viele Arbeitsplätze gibt, an denen man mit körperlicher Beeinträchtigung gut arbeiten kann. Eine gewisse Lernfähigkeit sollte man hingegen schon haben.
In der Regel wird auch nicht die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses verlangt. Deine Vorstrafen würden also nicht auffallen.
Du könntest aktiv werden, und dich selbst bewerben.
Ansonsten ist das Jobcenter dafür zuständig, eine neue Eingliederungsvereinbarung mit dir zu treffen und dich zu vermitteln.
Ein sehr guter Rat, kann dir nur zustimmen. Er sollte es versuchen, mit etwas Ausdauer und Hilfe vom Job Center kann das gelingen.
Mein vielleicht etwas naiver Vorschlag wäre, daß Du Dich eigeninitiativ auf dem freien Arbeitsmarkt um eine Ausbildungsstelle oder ggf. auch um eine reguläre Arbeitsstelle bemühst.
Meines Wissens nach gibt es viele Betriebe bzw. Unternehmen, die behinderte Bewerber (bevorzugt) einstellen.
Ob Deine Vorstrafen jeweils ein Hindernis darstellen, mußt Du mit dem Betrieb bzw. mit dem Unternehmen abklären.
wie ging das weiter mit Ihnen? https://www.koelnerarbeitslosenzentrum.de/