Wo Ausbildung beginnen mit Behinderung wenn man in Berufsbildungswerk wegen Vorstrafe nicht genommen wird?

3 Antworten

Du kannst dich doch sehr gewählt ausdrücken und schaffst es, einen längeren Text in den Computer einzutippen. Von daher schätze ich, dass du es auch schaffen könntest, eine Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt auszuüben, wenn du gewisse Grundvoraussetzungen erfüllst.

Falls es dir zu schwer fällt, den ganzen Tag durchzuhalten, kannst du zunächst in Teilzeit beginnen. Es gibt Tätigkeiten, bei denen man keinen bestimmten Schulabschluss und keinen Ausbildungsabschluss braucht. Ich denke z.B. an eine Tätigkeit als Kundenberater in einem Call-Center. Hierfür musst du pünktlich und zuverlässig sein und die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen. In vielen Fällen stört eine Matheschwäche nicht weiter.

Es gibt Call-Center, die eine hohe Rate an Beschäftigten mit Schwerbehinderung haben. Sie nehmen diese Menschen gerne als Mitarbeiter, weil sie dadurch die Zahlung der Ausgleichsabgabe vermeiden, und weil es dort viele Arbeitsplätze gibt, an denen man mit körperlicher Beeinträchtigung gut arbeiten kann. Eine gewisse Lernfähigkeit sollte man hingegen schon haben.

In der Regel wird auch nicht die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses verlangt. Deine Vorstrafen würden also nicht auffallen.

Du könntest aktiv werden, und dich selbst bewerben.

Ansonsten ist das Jobcenter dafür zuständig, eine neue Eingliederungsvereinbarung mit dir zu treffen und dich zu vermitteln.


Yamasuki10  13.02.2020, 19:32

Ein sehr guter Rat, kann dir nur zustimmen. Er sollte es versuchen, mit etwas Ausdauer und Hilfe vom Job Center kann das gelingen.

Mein vielleicht etwas naiver Vorschlag wäre, daß Du Dich eigeninitiativ auf dem freien Arbeitsmarkt um eine Ausbildungsstelle oder ggf. auch um eine reguläre Arbeitsstelle bemühst.

Meines Wissens nach gibt es viele Betriebe bzw. Unternehmen, die behinderte Bewerber (bevorzugt) einstellen.

Ob Deine Vorstrafen jeweils ein Hindernis darstellen, mußt Du mit dem Betrieb bzw. mit dem Unternehmen abklären.