Kamera Aufzeichnung Polizei geben?
Moin Leute,
bin ich verpflichtet der Polizei Kamera Aufzeichnungen zur Verfügung zu stellen, welche in einem Laden zur Überwachung angebracht sind?
In dem Fall wenn die beispielsweise kommen und sagen das sie diese brauchen ohne Nennung eines Grundes?
Es ist offensichtlich das sie jemanden hoffen darauf vorzufinden.
Es hat nichts mit Selbstbelastung zutun. Es geht lediglich um Datenschutz der Kunden welche einkaufen kommen.
Möchte da nicht selbst angreifbar werden wenn es dann heißt das ich sowas gar nicht raus geben darf.
Vielen Dank im voraus und sonnigen Tag euch.
10 Antworten
Wenn Du solche Bedenken hast solltest Du zumindest erstmal dafür sorgen dass Du die Videos sicherst und diese nicht gelöscht/überspielt/sonstwas werden.
Dann kann man sich um die Gründe kümmern.
Wenn tatsächlich jemand bestimmtes gesucht wird (muss ja nichts negatives sein, z.B. eine Alibi-Überprüfung) betrifft das ja kaum die Rechte nicht identifizierbarer Dritter. Ich wäre da gelassen bei der Herausgabe, kann Deine Bedenken aber verstehen. Allerdings kann man jeden der den Laden betritt auch ohne Video als deinen Kunden erkennen. Wer eintritt zeigt sich damit einverstanden dass er für die Dauer des Aufenthaltes gefilmt wird.
das sie diese brauchen ohne Nennung eines Grundes?
Das machen sie nicht ohne einen Grund zu nennen.
Ja, das ist ja ein üblicher Prozess.
Wenn die Aufzeichnungen ein Beweismittel in einem Strafverfaren darstellen oder darstellen könnten, darf und muss die Polizei dies sogar beschlagnahmen (§ 94 StPO).
Die üblichen Datenschutzregeln finden für die Strafverfolgung keine Anwendung, der Datenschutz wird durch die Strafprozessordnung, die Landespolizeigesetze und eine Grundrechteabwägung gesichert.
Du bist verpflichtet, die Aufzeichnungen herauszugeben (§ 95, StPO). Wenn du es ihnen nicht freiwillig gibst, holt die Polizei sich das halt selbst. Sollte sich die Beschlagnahmung später als rechtswidrig herausstellen, bist nicht du, sondern die Polizei schuld.
Es muss nachgewiesen werden, dass sie in einer Straftat ermitteln - aber an dem Punkt ist man zur Herausgabe verpflichtet. Bei Straftaten greift kein Datenschutz. Zudem kann man ja den Tatzeitpunkt auch recht gut eingrenzen, so dass sie dann sagen könnten "Bitte die Bänder von bis)
Hallo
die Polizei verletzt keine Datenschutzauflagen und veröffentlicht auch keine Bilder und wenn doch dann meist Bilder von einem Verbrechen also überwiegt das öffentliche Interesse.
Angestellte/Mitarbeiter sind nicht dazu verpflichtet, die sind dafür nicht "zuständig" und auch nicht Eigentümer.
Und klar bevor man solche Daten an Unbekannte rausgibt sieht man sich die Ausweisse/Dienstmarken genau an bzw macht Kopien und meist gibt es eh ein Verwaltungstechnisches schreiben mit Namen und Kontaktdaten der Zuständigen. Oft kommen aber Forensiker und/oder Sachverständige