Einbruch/Videokameras?
Hallo nach mehreren Einbrüchen bei uns im Dorf habe ich mein Haus mit Kameras für 5000€ das Stück gekauft insgesamt 4 Stück
die eine ist vor der Haustür filmt noch mein Grundstück dann eine 2 Kamera dort wo mein Auto steht und die andern beide. Filmen den Garten ich habe ein Raum wo ich Bildschirme in der Wand habe und das Video live sehe nun war die Polizei heute bei mir und dje meinten es dürfe. Keine Kameras an mein Haus angebracht werden und sie dürfen nicht kein Grundstück filmen ! Nun verstehe ich das nicht denn ich filme kein öffentliches Gelände die Polizei meinte die Kameras müssen abgemacht werden kann ich da rechtlich vorgehen??
4 Antworten
Was für ein unglaubwürdiger Schmarrn!
War die Polizei zum Kaffee eingeladen oder wie?
Gruß S.
- Die Kameras dürfen nicht auf das Nachbargrundstück gerichtet werden.
- Auch die Ausrichtung auf Bürgersteig und Straße ist verboten.
- Selbst wenn diese Bereiche nur ausschnittweise von einer Überwachungskamera erfasst werden, kann das bereits juristische Konsequenzen haben.
Ist das alles sichergestellt?
Als Azubi zur Pflegekraft der vor 4 Wochen noch einen Kredit nicht bekommen hat hätte ich ein "etwas" günstigeres Überwachungssystem gekauft.
Was an deiner Installation nicht i.O. ist kann von ausserhalb niemand beurteilen, welche Begründung hatte denn die Polizei?
5000€ ist recht teuer für 4 Kameras und Recorder mit Bildschrim.
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Du darfst nur dein eigenes Grundstück ohne Ton filmen - kein einziges kleines Stück von den Nachbarn oder der öffentlichen Straße.
Es muss eine Kennzeichnung hin bei öffentlich zugänglichen Bereichen auf deinem Grundstück.
Ja das sind alles teure Kameras gewesen also alle 4 für insgesamt 5000€
Wenn das alles beachtet worden ist von dir - seh ich keinen Hinderungsgrund.
Wenn Post bekommst von der Polizei, dann kannst Widerspruch einlegen mit deinem Anwalt.
Darauf achten, dass es echte Polizisten sind, keine Betrüger, die einbrechen wollen und die Lage auskundschaften.
der FS hat doch ganz eindeutig beschrieben, dass dies nicht der Fall ist