Käufer vom Auto will rechtlich gegen mich vorgehen?
Hallo, ich bin 20 Jahre alt und habe am Freitag meinen Corsa verkauft. Der Käufer hat den Kaufvertrag unterschrieben, auf Mängel wurde aufmerksam gemacht und er hat das Auto mitgenommen (sogar für 700€ unter dem eigentlichen Verkaufspreis). Ich habe ihm gesagt dass der Motor Ölfeucht ist, sowie die Ölwanne. Jetzt ruft er mich an, sagt dass das Getriebe Ölfeucht ist und dass der Motor öl verliert. Er wird sehr lautstark und frech, möchte rechtlich gegen mich vorgehen. Mir war das nicht bewusst, Privatverkauf ist Privatverkauf, ich habe das Auto mit den bewussten Mängeln angegeben, das Auto hat TÜV, ebenfalls mit den Mängeln und so gehört sich das ja auch eigentlich. Wer ist jetzt hier im Recht? Ich habe nämlich kein Geld um Anwaltskosten, geschweige denn Geld um den Preis für das Auto zurückzuahlen. Danke
Habt Ihr einen schriftlichen Kaufvertrag abgeschlossen, in dem Du die Sachmängelhaftung wirksam ausgeschlossen hast?
ja
4 Antworten
Der Käufer kann keine Mängel geltend machen, von denen er bei Kauf Kenntnis hatte. Er muss nachweisen, dass diese bei Kauf vorlagen. Du musst allerdings nachweisen, dass er Kenntnis von den Mängeln hatte, sofern du nicht die Gewährleistung wirksam(!) ausgeschlossen hast.
Wichtig ist der Wortlaut des geschriebenen. Dazu müsstest du dich online genauer informieren (Stichwort: "Gewährleistungsausschluss").
Es besteht kein Rückgaberecht.
Das auto wurde übergeben, und es wurde auf Mängel aufmerksam gemacht.
Du hast nichts zu befürchten.
Gekauft wie gesehen und da die Mängel im Vertrag stehen kann er dir mal gepflegt am Popo vorbei gehen. Falls er dir droht oder dich belästigt sorg dafür,dass du Zeugen hast...denn dann macht er sich strafbar.
Mängel immer schriftlich im Kaufvertrag dokumentieren , merke dir das für die Zukunft. Wird in einem Streitfall enden.
Ich habe ein selbstgeschriebenes Formular hinten drangehangen, das unterschrieben wurde und mich rechtlich absichern sollte.