Käufer vom Auto will rechtlich gegen mich vorgehen?

Oldtimer2000  25.04.2023, 19:33

Habt Ihr einen schriftlichen Kaufvertrag abgeschlossen, in dem Du die Sachmängelhaftung wirksam ausgeschlossen hast?

4 Antworten

Der Käufer kann keine Mängel geltend machen, von denen er bei Kauf Kenntnis hatte. Er muss nachweisen, dass diese bei Kauf vorlagen. Du musst allerdings nachweisen, dass er Kenntnis von den Mängeln hatte, sofern du nicht die Gewährleistung wirksam(!) ausgeschlossen hast.


Fortnitemann260 
Beitragsersteller
 25.04.2023, 19:39

Ich habe ein selbstgeschriebenes Formular hinten drangehangen, das unterschrieben wurde und mich rechtlich absichern sollte.

Destranix  25.04.2023, 19:40
@Fortnitemann260

Wichtig ist der Wortlaut des geschriebenen. Dazu müsstest du dich online genauer informieren (Stichwort: "Gewährleistungsausschluss").

Von Experten AlterHaudegen75 und Smartass67 bestätigt

Es besteht kein Rückgaberecht.

Das auto wurde übergeben, und es wurde auf Mängel aufmerksam gemacht.

Du hast nichts zu befürchten.


Gekauft wie gesehen und da die Mängel im Vertrag stehen kann er dir mal gepflegt am Popo vorbei gehen. Falls er dir droht oder dich belästigt sorg dafür,dass du Zeugen hast...denn dann macht er sich strafbar.

Mängel immer schriftlich im Kaufvertrag dokumentieren , merke dir das für die Zukunft. Wird in einem Streitfall enden.


Gorkon193  26.04.2023, 12:36

Nein, gekauft wie gesehen bei privat außerdem stehts ja im Vertrag