Auto mit Problemen unwissentlich verkauft?
Hallo,
ich habe Ende Dezember letzten Jahres mein unfallfreies Auto verkauft (Privatverkauf), welches ich unfallfrei gekauft hatte.
Nun meldet sich der Käufer und sagt, dass er in der Werkstatt war und ihm gesagt wurde, dass die Steuerkette ein Problem hat, die Ventildeckeldichtung gemacht werden muss und er einen kleinen Schaden an der Heckstoßstange entdeckt hatte.
Wir hatten das Fahrzeug gemeinsam angeschaut und mir waren all diese „Probleme“ zur Zeit des Verkaufs nicht bewusst.
Kann er eine Rücknahme veranlassen hierfür bzw. wo stehen beide Parteien rechtlich?
5 Antworten
Wenn du in Kaufvertrag die Gewährleistung ausgeschlossen hast, hat der Käufer Pech gehabt.
Wenn davon nichts drin steht, hast du Pech und hattest für Mängel.
So will es das neue Gewährleistungsgesetz, was alles verschlimmert hat.
Sehr gut
du bist raus aus der Sache
sag einfach, dass das bei dir nicht so war und du keine Ahnung hast
Über die Sache mit dem Unfallschaden haben wir schon gesprochen, da bist du meines Erachtens recht sicher raus.
Was die übrigen technischen Mängel angeht bist du sowieso raus. Du schreibst in Kommentaren, dass du die Sachmängelhaftung mit dem Vertrag ausgeschlossen hast. Du musst als Laie solche Probleme und Schäden nicht erkennen oder gar vorausahnen. Du wusstest es auch schlicht nicht. Falls überhaupt damals schon irgendwas vorlag, hätte sich der Interessent um eine technische Überprüfung des Fahrzeugs in irgendeiner Werkstatt oder ähnlich bemühen müssen. Da haftest du nicht.
Kommt drauf an, was im Kaufvertrag steht.
Habe einen von Mobile.de , dort wurde das Fahrzeug Unfallfrei eingetragen.
Zu meiner Fahrzeit ist auch kein Unfall entstanden
Eine kleine Schramme oder Beule am Stoßfänger ist kein "Unfallschaden". Hast Du die Haftung ausgeschlossen?
Im Kaufvertrag steht folgendes drin:
Das Fahrzeug wird wie besichtigt verkauft. Bestimmte Zusicherungen sind unter Ziffer 3 zusammengefasst. Eine Sachmängelhaftung ist dabei ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen, sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetreten.
Bravo, sehr gut gemacht! Weise den Käufer sehr höflich darauf hin, er möge doch bitte den Kaufvertrag noch einmal gründlich durchlesen.
Zuerst mal:Nach 3 Monaten meldet er sich reichlich früh wenn etwas nicht stimmen sollte..ich hoffe du hast nen vernünftigen vertrag zb vom adac beim Verkauf aufgesetzt denn dann bist du aus der sache raus
Der sollte normalerweise auch Gewährleistung ausschließen...
Das Fahrzeug wird wie besichtigt verkauft. Bestimmte Zusicherungen sind unter Ziffer 3 zusammengefasst. Eine Sachmängelhaftung ist dabei ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen, sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetreten.
das passt?
Beim Privatverkauf gilt in der Regel "gekauft wie gesehen". Er hat also Pech gehabt.
Das Fahrzeug wird wie besichtigt verkauft. Bestimmte Zusicherungen sind unter Ziffer 3 zusammengefasst. Eine Sachmängelhaftung ist dabei ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen, sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetreten.
So passts?