Jura: Wie vorgehen (Escooter, Reichweite)?
Ich habe mir vor rund drei Wochen einen Escooter zugelegt, gekostet hat er 499€ und er soll 30km Reichweite haben.
Laut verstecktem Hinweis in der Bedienungsanleitung ist die Reichweite vom Gewicht des Fahrers, der Steigung und dem Untergrund der Straße und auch vom Wetter abhängig. Der Fahrer darf maximal 110kg wiegen.
Ich wiege 80kg, die Straßen bei mir in der Umgebung sind nahezu alle neu und sauber betoniert und Steigungen gibt es hier auch kaum. Nun erreicht der Scooter bei weitem nicht die 30 Kilometer Reichweite, bereits nach 7-8 Kilometern ist der Akku leer. Manchmal auch schon nach fünf.
Ich denke, dass hier ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich ist, oder? Natürlich verstehe ich den Hinweis in der Bedienungsanleitung, aber weniger als 30% der angegebenen Leistung ist schon sehr merkwürdig und kann meiner Ansicht nach auch nicht mehr mit dem Gewicht des Fahrers (ich unterschreit das zulässige Höchstgewicht schließlich deutlich) oder anderen Faktoren erklärt werden.
Würde das Teil 23-25km liefern würde ich mich nicht beschweren, da die Reichweite ja durch Berechnungen ermittelt wird und die immer fernab von jeglicher Realität sind. Aber das ist schon dreist.
2 Antworten
Da das Teil noch recht neu ist sollte über die Gewährleistung/Garantie zunächst versucht werden, den Mangel zu beheben. Es kann ja sein, daß DIESER Akku einfach nicht genug Strom speichern kann.
Wenn das Teil, trotz Nachbesserung, nicht auf die versprochene Leistung kommt, dann kanst Du vom Vertrag zurücktreten. Die Erstattung kann dann abzüglich von der bisherigen Nutzung sein, was aber Verhandlungssache ist.
Unverbindliche Laienmeinung!
Es kommt auch auf die Geschwindigkeit an wie man beschleunigt….. deshalb steht immer bis zu… dein Gewicht spielt auch eine Rolle je mehr bewegt werden muss umso mehr wird verbraucht.
und ein Rücktritt ist auch nicht so leicht wie du denkst. Denn du bist dann in der Beweispflicht.
Er gibt ja nicht an wie er das Ding nutzt. Wenn ich stark Gasgebe und schnell fahre verbraucht mein Auto auch mehr das selbe gilt auch für E Roller….
wenn man ein Gerät auf volllast nutzt verbraucht es mehr. Und wir wissen auch nicht wie er den Akku lädt.
Nur ein Viertel der angegebenen Maximalreichweite, das ist aber arg wenig. Daher stehen die Argumente recht gut für den Käufer, wenn der Händler die Möglichkeit zur Nachbesserung hatte.