e scooter zu zweit?

2 Antworten

Wenn beite Nutzer frisch auf Tat vor Ort zusammen angehalten werden, so bekommen beide ähnlich wie bei der Anschnallpflicht auch jeweils ihre OWi-Knolle.

Der Fahrer weil er es zu lies, und der Trittbrettler weil er es gesetzeswidrig mit nutzte.


migebuff  24.08.2024, 20:49

Den einzigen Tatbestand zur Personenbeförderung auf Elektrokleinstfahrzeugen findest du auf Seite 360/2 des bundeseinheitlichen Tatbestandskataloges.

https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegister/FAER/BT_KAT_OWI/bkat_owi_22_08_2024.pdf;jsessionid=25005BA80E1BF8E67354EA9221313689.live21324?__blob=publicationFile&v=3#page=499&zoom=auto,-466,838

Er bezieht sich allein auf den Fahrzeugführer.

Gnurfy  24.08.2024, 20:58
@migebuff

Sie kommen ohnehin nie mit vernünftigen Quellen rüber, und daher bleibe ich dabei dass BEIDE zahlen. Beweisen Sie nun das Gegenteil.

migebuff  24.08.2024, 21:13
@Gnurfy

Gerne:

Den einzigen Tatbestand zur Personenbeförderung auf Elektrokleinstfahrzeugen findest du auf Seite 360/2 des bundeseinheitlichen Tatbestandskataloges.

https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegister/FAER/BT_KAT_OWI/bkat_owi_22_08_2024.pdf;jsessionid=25005BA80E1BF8E67354EA9221313689.live21324?__blob=publicationFile&v=3#page=499&zoom=auto,-466,838

Er bezieht sich allein auf den Fahrzeugführer.

Wenn du den bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog des Kraftfahrtbundesamtes nicht als "vernünftige Quelle" akzeptierst und stattdessen einen Link zu einer privaten Internetseite erwartest, wirst du selbstverständlich auch zukünftig enttäuscht werden.