Jobrad zwingt mich zum Kauf beim AG Wechsel?
Guten Tag,
ich habe eventuell vor meinen AG zu wechseln, da steht etwas gutes in Aussicht.
Jetzt habe ich mich mal vorab informiert weil ich ein EBike über Jobrad habe, was mit diesem passiert. Laut meinem Arbeitgeber bzw dem Fuhrpark meiner Firma MUSS ich das Fahrrad dann kaufen...wären halt ne Stange Geld die ich direkt auf den Tisch legen muss.
Im Vertrag steht dazu folgendes:
" Scheidet der Mitarbeiter vor Ablauf des vereinbarten Überlassungszeitraums aus dem Arbeitsverhältnis aus, endet die Überlassung. Er verpflichtet sich, dem Arbeitgeber den Schaden zu ersetzen, der sich aus der vorzeitigen Auflösung des Vertrags ergibt, sofern die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus von ihm zu vertretenden Gründen erfolgt."
Ist halt etwas schwammig formuliert finde ich.
Ist das denn rechtens?
Das Ding ist selbst der potenziell neue AG bietet Jobrad an und trz soll ich es nicht einfach umschreiben können?
An sich dachte ich halt das ich es bei einem Jobwechsel halt einfach wieder zurückgeben kann und nicht in so eine Falle laufe.
Wie seht ihr das?
Danke schonmal <3
6 Antworten
Zunächst gilt das was im Arbeitsvertrag steht. Der AG least offensichtlich die Räder. Da du wohl einen unbefristeten Arbeitsvertrag hast muss er wohl oder übel mit der vollen Leasingzeit rechnen. Scheidest du vorher aus, entsteht ja dem AG ein Schaden durch die vorzeitige Beendigung des AV. Wenn du dir was least musst du auch den Leasingvertrag einhalten. Wenn du vorher aussteigt, musst du die im Vertrag festgelegte Summe zahlen. Das wäre der Schaden des AG. Aber um das richtig zu bewerten, solltest du gegebenenfalls einen Anwalt konsultieren. Aber a priori hat dein AG wohl recht.
Ja, ist rechtens und man sollte so etwas auch vor Abschluß lesen...aber...die Leasingfirma wird dir auf Wunsch auch anbieten das Leasing weiter zu führen...
natürlich geht es, das Leasing auf deinen Namen laufen zu lassen...
weil das nicht dein AG macht...warte auf Nachricht vom Leasinggeber...
So weit ich das online lese wird nach Kündigung dann halt ein Brief kommen mit der Summe die für das Fahrrad bezahlt werden muss....aber gut vlt einfach abwarten.
ja, dann anrufen und um einen neuen Leasingvertrag bitten...sollte kein Problem sein
Ist das denn rechtens?
Ich halte es dafür.
Genau kann Dir das jedoch nur ein entsprechender Fachanwalt beantworten :)
Von Kaufen lese ich in Deinen Ausführungen nichts.
Du hattest den Vertrag unterschrieben und konntest somit wissen, was auf dich zukommt. Das ist eine ziemlich normale Klausel.
Am besten suchst du das Gespräch mit deinen AG, eventuell gibt es ja eine andere Lösung oder jemand übernimmt deinen Vertrag.
Naja im Vertrag steht das ich für den Schaden aufkomme. Da kann man viel reininterpretieren. Für mich heißt das eher Fahrrad abgeben und eventuelle Mängel/Reperatur bezahlen.
Det wirtschaftliche Schaden umfasst auch entgangene Gewinne. Vielleicht lassen die sich auf einen Vergleich ein?
Frag deinen neuen Arbeitgeber ob er das Rad weiter finanziert dann hast du kein Problem mehr. Hat der neue Arbeitgeber bei meiner Frau auch gemacht
Den Vertrag hatte ich gelesen...nur so ein AG Wechsel kann immer mal passieren. Also wie gesagt vom Fuhrpark/Arbeitgeber heißt es keine Chance...nur Kauf.