Zunächst gilt das was im Arbeitsvertrag steht. Der AG least offensichtlich die Räder. Da du wohl einen unbefristeten Arbeitsvertrag hast muss er wohl oder übel mit der vollen Leasingzeit rechnen. Scheidest du vorher aus, entsteht ja dem AG ein Schaden durch die vorzeitige Beendigung des AV. Wenn du dir was least musst du auch den Leasingvertrag einhalten. Wenn du vorher aussteigt, musst du die im Vertrag festgelegte Summe zahlen. Das wäre der Schaden des AG. Aber um das richtig zu bewerten, solltest du gegebenenfalls einen Anwalt konsultieren. Aber a priori hat dein AG wohl recht.

...zur Antwort