Jobcenter/Bürgergeld Mieterhöhung nur alle 3 Jahre?

AngiedieSchlaue  16.08.2024, 14:51

Handelt es sich um eine Erhöhung der Kaltmiete ODER um eine Anpassung der Nebenkosten???

JamalJackson 
Beitragsersteller
 16.08.2024, 14:51

Nebenkosten

4 Antworten

Mieterhöhung wegen Modernisierung und Mieterhöhung "allgemein", ich denke mal nach BGB § 558 ist gemeint, sind 2 verschiedene Sachen. Da gibt es keine 3Jahresfrist dazwischen.

Für Mieterhöhungen ist es völlig irrelevant ob der Mieter Leistungen vom JC bezieht oder nicht.


AngiedieSchlaue  16.08.2024, 14:52

Es geht wohl um die Anpassung der Nebenkosten.

JamalJackson 
Beitragsersteller
 16.08.2024, 15:05
@anitari

Sorry kenne mich nicht so gut aus. Genau genommen schon da ich bald 520€ statt 490€ zahlen muss

anitari  16.08.2024, 15:31
@JamalJackson

Das ist bei Nebenkosten leider normal. Aber i. d. R. übernimmt das das JC.

Wenn die Nebenkosten angepasst wurden, dann ist das ja keine Mieterhöhung, dass Schreiben vom Vermieter umgehend in Kopie beim Jobcenter einreichen und auf den schriftlichen Bescheid warten.

Auf die Kopie nur deine BG - Nummer schreiben, weiter musst Du nichts machen.

Das höre ich jetzt zum ersten mal. Das Problem könnte nur sein, dass die Miete nun nicht mehr angemessen ist.

Leg das Schreiben beim Jobcenter vor.


JamalJackson 
Beitragsersteller
 16.08.2024, 14:36

Die Mietobergrenze liegt bei uns bei 740€ (Rhein-Erft-Kreis)

Reich es trotzdem ein.