Übernimmt das Jobcenter eine Mieterhöhung?
Hallo zusammen,
meine Freundin (zur Zeit arbeitslos) wohnt bei Ihren Eltern, zahlt dort anteilig die Miete in Höhe von 250,00 Euro, welche ihr das Arbeitsamt aktuell überweist. Die komplette Warmmiete beträgt 750,00 Euro und sie leben zu dritt. Nun wollen ihre Eltern die Miete bei ihr um 50,00 Euro erhöhen, so dass sie in Zukunft 300,00 Euro zahlen muss.
Soll sie diese Erhöhung um 50,00 Euro dem Amt mitteilen? Würde sie diese Erhöhung zusätzlich vom Jobcenter erhalten? Wenn ja, was muss sie dem Arbeitsamt alles einreichen?
MfG
6 Antworten
Natürlich muß sie die Mieterhöhung dem Jobcenter mitteilen, denn ihre tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung ändern sich ja dadurch.
Ich sehe allerdings 300 € Warmmiete für 1 Person noch als angemessen an und glaube im Moment nicht, daß es Probleme geben wird.
Sie muß die Mieterhöhung halt nur dem Jobcenter gegenüber nachweisen. Z.B. anhand der Mietvertragsänderung oder anhand eines Schreibens des Vermieters.
Eher nein.
Die Gesamtmiete wird kopfteilig ausgerechnet vom Amt und das sind nun mal genau 250 € im genannten Fall.
Womit begründen die Eltern die Erhöhung? DAS müssen sie schriftlich tun und das reicht man dem Amt ein...aber viel Hoffnung würde ich mir da nicht machen auf eine Übernahme!
Hinzu kommt, dass es sich um eine Erhöhung von immerhin 20% handelt....das gibt auch das Mietrecht nicht her...in den Augen des JC.
Ich ergänze mal:
Vermieter dürfen im Rahmen der Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete innerhalb von drei Jahren die Miete um 20 Prozent erhöhen (§ 558 Abs. 3 BGB).
So ein Erhöhungsbegehren ist aber an gewissen Formen gebunden! Entweder wird ein Mietspiegel genannt oder 3 Vergleichswohnungen. Das wird bei eienr anteiligen Miete nicht möglich sein...von daher wird das JC mit der Erhöhung nicht einverstanden sein und diese nicht mit tragen.
Ansonsten: Für 300€ mtl findet sich auch woanders ein Zimmer zur Untermiete!
Normalerweise würde ich JA sagen, da eine begründete Mieterhöhung bis zum maximalen Mietspiegel getragen werden muss. ABER da es sich hierbei um eine anteilige Miete handelt, sprich das Geld direkt an die Eltern überwiesen wird, ist es etwas schwieriger.
Der Staat hilft einem Menschen in Notsituationen zur Überbrückung (Hartz IV ist kein Dauerzustand), es ist schwierig als Privatperson etwas derartiges zu rechtfertigen. Der Staat könnte genauso gut den Gedankengang bekommen, dass die Eltern sich unrechtmäßig durch die Staatskasse bereichern möchten.
Es ist wirklich schwierig bei solchen Situationen. Sie sollte sich ggf. mit dem zuständigen Jobcenter auseinandersetzen und dann die Situation intern mit der Familie klären. Ohne richtigen Grund, wird das Jobcenter wohl kaum mitziehen.
Was wäre denn ein wichtiger Grund für eine Mieterhöhung? LG
Sind denn die Eltern Ihre Vermieter, oder beziehen diese selber ALG - 2 ( Hartz - lV ) vom Jobcenter ?
Würden sie selber Leistungen beziehen, dann würde die Erhöhung auch erst einmal anerkannt und kopfanteilig gezahlt, sollte diese auch gerechtfertigt sein.
Wenn sie allerdings Ihre Vermieter sind, dann muss diese Erhöhung natürlich auch begründet und ggf. belegt bzw. glaubhaft gemacht werden, denn 50 € ist ja nicht gerade wenig, wenn die anteilige Miete bei 250 € lag bzw. noch liegt, ist immerhin eine Erhöhung um 20 %.
Die Eltern sind selber Mieter bei einer Genossenschaft, sie gehen arbeiten und beziehen kein Hartz 4.
Und aus welchem Grund wollen diese mehr Miete haben, hat die Genossenschaft die Miete angehoben ?
Sollte das der Fall sein, dann würde diese Erhöhung sicher auch wie vorher kopfanteilig auf 3 Personen verteilt, dann müsste die Miete dann ja um 150 € angehoben worden sein.
Ich würde mal sagen NEIN !
Einen Raum neu zu Tapezieren begründet keine Mieterhöhung von 50 € pro Monat.
Haben Sie diesen Mit Banknoten tapeziert ?
Antrag stellen und abwarten, mehr als eine Ablehnung kann nicht kommen und gegen diese kann man seine gesetzlich zustehenden Rechtsmittel nutzen, darüber würde Sie im Ablehnungsbescheid auch aufgeklärt.
Selbst das begründet in meinen Augen keine Erhöhung um 50 € pro Monat.
Sie muss ja den Grund auch erst einmal nicht angeben, sondern nur die Erhöhung beim Jobcenter in Kopie einreichen, wenn dann kommt die Frage vom Jobcenter selber und die entscheiden dann und was man gegen eine Ablehnung machen kann hab ich schon geschrieben.
Wenn deine Eltern eine Mieterhöhung nachweisen können, dürfen sie die anteilig auf dich umlegen.
Sie begründen es damit, dass sie auf ihre eigenen Kosten den Raum meiner Freundin renoviert haben. MfG