Mieterhöhung?
Habe eine Frage, und zwar geht es um die Mieterhöhung. Mein Vermieter hat mehrfach die Miete dieses Jahr erhöht . Ist das rechtens?
die erste Miete wurde um 24,26 € erhöht, die zweite um 62,35€, und dann um 200 €, Begründung wegen Betriebskosten wurde die Miete erhöht.
Meine miete ist von 633,39€ auf 919€ erhöht.
gib es die Möglichkeit dies überprüfen zu lassen.
ich benutze keine Heizung und sagen mir das die Rechnung 300€ beträgt
5 Antworten
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Es muss zwingend zwischen Kaltmiete und Warmmiete unterschiden werden.
Die wesentliche Erhöhung bezieht sich vermutlich auf den Warmmietenanteil.
Bei einer zentralen Raumklimatisierung und Gebrauchswarmwasserbereitung müssen die Hauseigentümer in Vorkasse gehen.
Im Zuge der Betriebskostenabrechnung werden dann diese beim Hauseigentümer aufgelaufenen Kosten auf die einzelnen Mietbereiche aufgeteilt.
Viele Hauseigentümer haben bereits eine Erhöhung der Abschläge für die Energieträger bekommen.
In der aktuelen Zeit sind diese Kosten alles andere als kalkulierbar.
Bei einer zu knappen Kalkulation besteht das Risiko, dass entweder Versorger, Hauseigentümer sich verschulden müssen und im ungünstigsten Fall Insolvenz anmelden müssen.
Sollte die Mietanpassung sich bei der Betriebskostenabrechnung als zu hoch erweisen, erfolgt entweder eine Rückerstattung oder eine Verrechnung mit Forderungen in der Zukunft.
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- Du bist verpflichtet die Wohnung im Winter wenigstens minimal zu heizen (Schimmel)
- Du musst Nettomiete und Betriebskosten (Nebenkosten) trennen
- Du zahlst bestimmt eine Nebenkostenpauschale. Abrechnung Anfang folgenden Jahres
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Geht es tatsächlich um die Miete oder die Nebenkostenvorauszahlung? Das sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Die Betriebskosten haben nämlich nichts mit der Miete zu tun. Das sind Nebenkosten.
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Also, wenn Sie es als Mieterhöhung deklariert hat (was ich mir wirklich nicht vorstellen kann - sorry), dann ist es tatsächlich nicht rechtmäßig. Eine Anhebung der Nebenkostenvorauszahlung wäre allerdings auch nur im beiderseitigen Einvernehmen möglich. Hier ist aber klar eine Trennung zwischen der Miete und der umzurechnen Betriebskosten vorzunehmen. Eine Vermischung ist so nicht erlaubt. Bevor ich aber einen rechtlichen Weg gehen würde, würde ich noch mal nachfragen, was tatsächlich erhöht wird. Wenn es die Nebenkostenvorauszahlung ist, dann gibt es auch eine Jahresrechnung, die gegen die Ist Kosten gerechnet wird. Zuviel geleistete Zahlungen würdest du zurück bekommen. Du kannst der Erhöhung auch wiedersprechen, dann musst Du aber mit einer Nachzahlung nächstes Jahr leben. Ist es tatsächlich die Miete, müsstest Du anders vorgehen. Beides müsste auch schriftlich angekündigt werden.
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Gibt nur die Möglichkeit des Rechtssteits und das ist durchaus teurer, also neue Wohnung suchen und kündigen.
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Ja aber habe meine Wohnung neu renoviert, neuer Fußboden wäre das alles für nichts gemacht
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Fußboden war definitiv umsonst - müsste beim Auszug wieder in den Ursprungszustand gebracht werden.
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Nein war nicht umsonst habe neu verlegen lassen Laminat
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Deine Investition / Arbeit war umsonst...
Ist mir schon klar, dass das Geld gekostet hat... Beim Auszug musst du das alles wieder entfernen.
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Habe ein Firma beauftragt die es gemacht hat, muss ich mal schauen
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Dann wirst du nochmal eine Firma beauftragen müssen, die es gegen Bezahlung entfernt oder du findest einen Nachmieter, der deinen Boden übernimmt.
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Mieterverein, Mietrechtschutz zb beraten da
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Naja… 100€ JAHRESbeitrag zu 200€ monatlich… könnte sich trotzdem rechnen ;-)
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Für die 100 Euro bekommst du nur das Basis-Paket (Beratung). Vor Gericht wird dich der Mieterschutzverein nicht vertreten.
Da muss eine Rechtsschutzversicherung her und die kostet 35 - 45 Euro pro Monat. Fur die Beanspruchung steigt man jedoch in der Schadensklasse und die Beiträge werden dadurch wiederum höher.
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Ja, das stimmt! Aber ne Beratung reicht ja (fast immer) aus
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Wir benötigen hier keine Beratung, um zu erkennen, dass es nicht rechtmäßig ist. Im Recht sein, ist das eine, Recht bekommen, ist das andere...
So hat es aber die Vermietung gesagt