Muss ich eine Rechnung des Jobcenters zahlen, obwohl ich im Bezugszeitraum minderjährig war?

DerRichtigeDude  23.06.2024, 23:28

Du bekommst an einem Sonntag wohlgemerkt Post? Unglaubwürdig.

Devilish387 
Beitragsersteller
 23.06.2024, 23:30

Haha ne bin heute erst nachhause gekommen und es lag im Briefkasten.

DerRichtigeDude  23.06.2024, 23:32

...die Zustellung war demzufolge am Samstag?

Devilish387 
Beitragsersteller
 23.06.2024, 23:33

Ja

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Zunächst gilt es einmal zu ergründen, ob nicht Teilforderungen bereits verjährt sind. Dann hättest du die Möglichkeit die Einrede der Verjährung gemäß §214 BGB zu erheben.

Andernfalls empfiehlt es sich auf die Beschränkung der Minderjährigenhaftung nach §1629a BGB zu verweisen, sodass du nur mit dem Vermögen haftest, dass du zum Zeitpunkt der Volljährigkeit hattest. In der Regel dürfte das nichts sein, sodass die Forderung im Sande verläuft.

Solltest du von der Möglichkeit Gebrauch machen, ist es ratsam, dies per Einschreiben Einwurf schriftlich und unterschrieben abzusenden, sodass du gegebenenfalls einen Einlieferungsbeleg als Nachweis führen kannst.

Grundsätzlich ist die Forderung korrekt, da nicht deine Mutter Leistungen bezogen hat, sondern tatsächlich du. Zwar hat sie das Geld verwaltet, aber der Anspruch begründet sich durch dein Dasein innerhalb der Bedarfsgemeinshaft.

Auch eine verjährte Forderung darf noch eingefordert werden, sofern du nicht die Einrede der Verjährung erhebst oder dich auf die Beschränkung der Minderjährigenhaftung beziehst.

Dies würde ich alsbald nachholen, um einen finanziellen Schaden zu vermeiden.


AufGleichstand  26.06.2024, 09:25

Vielen Dank, dass du meinen Beitrag als die hilfsreichste Antwort ausgezeichnet hast! Es freut mich sehr, dass ich dir helfen konnte.

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Wenn deine Mutter Leistungen bezogen hat und einen Antrag gestellt hatte, dann auch in Vertretung für dich.

Da Du aber noch minderjährig warst, darf das Jobcenter zu Unrecht bezogene Leistungen für dich frühstens ab Vollendung des 18 Lebensjahres von dir einfordern, weil es deine zu Unrecht bezogenen Leistungen waren.

Ob Du selber Geld bekommen hast ist dabei nicht relevant.

Aber hier kommt die beschränkte Minderjährigenhaftung nach Paragraf 1629 a BGB - ins Spiel, solltest Du dir aus dem Internet suchen und genau durchlesen.

Dann solltest Du gegen die Forderung eine Einrede oder auch Widerspruch einlegen, dich auf die beschränkte Minderjährigenhaftung nach Paragraf 1629 a BGB - berufen und entsprechende Nachweise in Kopie einreichen, was Du an deinem 18 Geburtstag an Vermögen hattest.


Devilish387 
Beitragsersteller
 24.06.2024, 13:03

Hatte da ja garkein vermögen und auch kein Konto😅

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isomatte  24.06.2024, 14:50
@Devilish387

Musst Du dem Jobcenter nachweisen.

Wenn Du zu deinem 18 Geburtstag noch gar kein Konto oder Sparbuch hattest, dann sollte das dem Jobcenter durch die Mitwirkungspflicht ja bekannt gewesen sein.

Dann schreibst Du halt zur Einrede in der Du dich auf die beschränkte Minderjährigenhaftung nach Paragraf 1629 a BGB - berufst noch eine kurze Erklärung, dass Du zu deinem 18 Geburtstag weder ein Konto noch Sparbuch hattest und über kein nennenswertes Vermögen verfügt hast.

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Heyho,

Vorab: Die Folgenden Informationen könnten falsche Fakten beinhalten, da ich kein Fachmann für so etwas bin.

Soweit ich weiß verjähren Forderungen des Jobcenters nach 4 Jahren. Und auch dass Du für die Schulden Deiner Mutter verantwortlich gemacht wirst, obwohl Du zu dem besagten Zeitraum minderjährig warst und nichtmal in der Lage warst, als Birge oder ähnlichem beizustehen, ist sehr merkwürdig.

An Deiner stelle würde ich weitere informationen beim Jobcenter erfragen, wie sich die Summe zusammensetzt und wie es zustande kommt, dass Du letztendlich die Schulden Deiner Mutter begleichen musst. Mit den Informationen (bestenfalls schriftlich) würde ich dann zur Verbraucherzentrale gehen und mich beraten lassen ... mir persönlich kommt das ein bisschen Fragwürdig vor.

Das ist aber wie gesagt meine persönliche Ansicht und auch nur eine von vielen möglichen Vorgehensweisen.

Falls ich hier falsche Informationen verbreitet haben sollte, dann bitte ich um berichtigung!

Ich hoffe Dir damit weitergeholfen zu haben!

Viel Erfolg!

"ist das rechtens diese Mahnung und ich muss diese große Summe zahlen?" Ja, ist es. Und im Zweifelsfall kannst du die geforderte Summe in monatlichen Raten abbezahlen, ...ansonsten wird dich das Jobcenter gnadenlos pfänden mit allem Drum und Dran.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Gib das Ganze einem Fachanwalt für Sozialrecht:

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.