Bürgergeld & Azubi?
Hallo zusammen,
unsere Mutter bezieht Bürgergeld und Ihr kleiner Sohn fängt jetzt im Sommer als Azubi an.
Wie sieht das mit dem Azubi-Gehalt aus, darf er es behalten? Wird es echt angerechnet?
Theoretisch kann er ja auch ausziehen und hat dann nichts mehr mit dem jobcenter zu tun, oder?
Vielleicht kennt ja jmd das Problem und kann helfen 😁
Danke im voraus.
3 Antworten
Die Ausbildungsvergütung wird unter Berücksichtigung eines Freibetrag von mindestens 520 € auf das Bürgergeld angerechnet.
Bleibt also genug über :)
Theoretisch kann er ja auch ausziehen und hat dann nichts mehr mit dem jobcenter zu tun, oder?
Ganz so einfach ist es nicht.
Wenn er unter 25 ist, bleibt seine Vergütung bis auf Höhe der Minijobgrenze ohne Anrechung auf seinen Bedarf.
Ist die Brutto / Nettovergütung höher, gelten weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll.
Wenn er selbst von seinem Gehalt leben kann, ist er raus aus der BG. Das bedeutet, dass Mutti nur noch Geld für sich selbst und ihren Anteil an der Wohnung bekommt, während er seinen Teil selbst tragen muss. Was er aber auch müsste, wenn er auszieht.