BaB Antrag wieso so wenig?

2 Antworten

Du hast ja für deinen BAB - Antrag entsprechende Angaben und Nachweise erbringen müssen, diese Angaben solltest Du zunächst einmal in einen kostenlosen BAB - Rechner aus dem Internet eingeben und sehen was dieser für einen Anspruch berechnet.

Es kann dann ja nur an deiner Vergütung und der Waisenrente liegen, denn deine Mutter ist mit Bürgergeld vom Jobcenter ja nicht leistungsfähig, es kann also kein Einkommen deiner Mutter bei der Berechnung deines BAB - Anspruchs berücksichtigt worden sein.

Kindergeld ist beim BAB - oder Bafög - kein anrechenbares Einkommen, daran kann es also nicht liegen.

In deinem Bescheid muss es auch eine Berechnung deines Anspruchs geben, also wie hoch dein Bedarf inkl.der Pauschale für Warmmiete usw.ist, abzüglich anrechenbarem Einkommen.

Derzeit gibt es als Pauschale für die Warmmiete im Monat 360 Euro, soll ab dem Wintersemester 24 / 25 dann auf 380 Euro angehoben werden, diese Pauschale sollte dann auch beim BAB - gelten.

Diese derzeit 360 Euro für die Warmmiete bekommst Du natürlich nicht extra gezahlt, diese ist Bestandteil deines BAB - Bedarfs, abzüglich eigenes anrechenbares Einkommen und der dann mögliche ungedeckte Bedarf wäre dann dein monatlicher BAB - Anspruch.

Was Du so sonst für private Verpflichtungen hast, wird beim BAB - nicht berücksichtigt.

Wenn Du jetzt 760 Euro Nettovergütung und ab nächsten Monat etwa 830 Euro bekommst, dann wirst Du mit der Waisenrente bis auf die bisher 10 Euro keinen höheren Anspruch haben.

Denn ein möglicher BAB - Anspruch berechnet sich aus der Vergütung der ersten 18 und nicht nur 12 Monate.

Dadurch ist deine durchschnittliche Vergütung natürlich entsprechend höher, weil ja auch 6 Monate höhere Vergütung aus dem zweiten Lehrjahr bei der Berechnung berücksichtigt werden.

Wenn Du denkst das sie einen Fehler gemacht haben, dann lege einen schriftlichen formlosen und fristgerechten Widerspruch ein.

Könntest beim Jobcenter einen Antrag auf Bürgergeld stellen und sehen ob Du von da noch eine monatliche Aufstockung erhalten kannst, wenn dein anrechenbares Einkommen deinen Bedarf nach dem SGB - ll nicht deckt.

Da wird das Kindergeld und Waisenrente voll angerechnet und deine Nettovergütung bis auf einen Freibetrag auf Erwerbseinkommen auch.

Du kannst deinen Bedarf fast alleine decken, eben bis auf die 10 EUR. Und beim BAB gibt es nun mal eine Höchstgrenze. Und darin sind auch Mietkosten enthalten als Pauschale. Der Höchstbetrag liegt doch auch nur bei max. 901 EUR. Wobei hier auch Fahrtkosten, Bedarf für eine Familienheimfahrt und Berufskleidung pauschal mitberücksichtigt sind, wenn da Bedarf besteht.

Eigenes Einkommen wird angerechnet bis auf einen Pauschbetrag in Höhe von 100 EUR.

https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/berufsausbildungsbeihilfe-fuer-azubis-antrag-dauer-und-hoehe-145830/


0198483 
Beitragsersteller
 13.07.2024, 21:39

Ja aber was ist mit den Unterkunft kosten die sich auf 360€ beziehen? Bedarf ist ja 781€

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Kessie1  13.07.2024, 21:51
@0198483

Ja und den kannst du doch praktisch selbst decken. Alleine deine Ausbildungsvergütung beträgt doch schon 760 EUR bzw. 830 EUR ab nächste Monat.

Dachtest du, die 781 EUR gibt es noch in top? Nein, natürlich wird eigenes Einkommen angerechnet.

Rechnung wäre dann z.B.

781 EUR (inkl. Wohnpauschale) - 830 EUR (eigenes Einkommen) + 100 EUR (ausbildungsbedingter Mehrbedarf, der nicht angerechnet wird) - 57 EUR (Halbwaisenrente) .

Wie man bei dir genau auf 10 EUR kommt sollte in deinem Bescheid stehen.

Denn eigentlich liegst du schon 6 EUR drunter. Berufskleidung vielleicht?

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0198483 
Beitragsersteller
 13.07.2024, 21:59
@Kessie1

Ja, nur ergeben die Rechnungen teils kein Sinn, die haben teils ausgerechnet das ich über 18600€ jährlich verdiene. Dazu ist es kann mit dem geld da ich wegen all der Rechnungen über 600€ zahle und dazu muss ich noch tanken und essen kaufen, zum shoppen hat es bei mir seit dem allein wohnen nie gereicht. Dazu kaufe ich auch schon immer nur reduzierte ware.

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Kessie1  13.07.2024, 22:09
@0198483

Das interessiert aber nicht, was du im Einzelnen für Ausgaben hast. Es gibt nun mal max. Summe X und damit muss man klar kommen, günstiger wohnen oder sich neben der Ausbildung noch einen Minijob suchen.

Natürlich ist das wenig Geld, aber es ist eben wie es ist.

Wenn die Berechnung für dich keinen Sinn ergibt oder du denkst, sie haben irgendwas falsch berechnet, dann lege Widerspruch ein!

die haben teils ausgerechnet das ich über 18600€ jährlich verdiene

Das wären über 1500 EUR / Monat.

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