Jemand sitzt im Auto und steigt nicht aus?
Wie sieht die rechtliche Situation aus, wenn sich jemand in mein Auto setzt und nicht wieder aussteigen will? Geht das in Richtung Hausfriedensbruch oder eher Belästigung? Mich interessiert welchen Tatbestand das am Ehesten erfüllen würde.
6 Antworten
§ 123 StGB ist hier nach einschlägiger Meinung nicht erfüllt, da die Wohneigenschaft fehlt (Wohnmobile u. ä. hier mal außen vor gelassen).
Ich frage mich aber gerade, inwieweit § 248b StGB eine Ingebrauchnahme im Sinne des eigentlichen Nutzzwecks voraussetzt oder ob diese bereits mit dem Hineinsetzen zum Zwecke des Aufenthalts erfüllt wäre. Qualifizierte Gedanken und Quellen wären dazu willkommen.
Andernfalls wäre die Tat strafrechtlich wohl überhaupt nicht erfasst und es läge lediglich eine Besitzstörung im Sinne des § 858 ff. BGB vor. Die Polizei wäre aber in jedem Falle berechtigt und m. E. auch dazu angehalten, auf Verlangen des Besitzers Abhilfe zu schaffen.
Ich frage mich aber gerade, inwieweit § 248b StGB eine Ingebrauchnahme im Sinne des eigentlichen Nutzzwecks voraussetzt oder ob diese bereits mit dem Hineinsetzen zum Zwecke des Aufenthalts erfüllt wäre. Qualifizierte Gedanken und Quellen wären dazu willkommen.
Es gibt einige BGH-Urteile, laut denen der Gebrauch alle Tätigkeiten umfasst, die im Zusammenhang mit dem Betrieb des KFZ stehen, also Ein- und Aussteigen, Beladen, Schieben usw, allerdings ging es dabei um die Haftungsfrage im Schadensfall und die Frage, ob eine Betriebsgefahr verwirklich wird.
Welchen Straftatbestand derjenige erfüllt kann ich dir nicht sagen, aber das er anschließend dringend zum Zahnarzt muss weiß ich mit Sicherheit
Also ich weiß auch nicht was das rein rechtlich genau wäre aber natürlich hat er das Auto zu verlassen gerade auch wenn's dir gehört und wenn du das nicht durchgesetzt bekommst kann man auch die Polizei kommen lassen.
Jetzt ist natürlich die Frage wenn das Auto nicht dir gehört, meinetwegen von deiner Freundin aber du fährst gerade damit und dein Kumpel weigert sich dann hast rein theoretisch auch keine Handhabe das zu entscheiden oder sehe ich das falsch? Also Mal gesponnen jetzt
Das Eindringen in ein Auto erfüllt den Tatbestand des Hausfriedensbruchs nicht. Wie das Wort Hausfriedensbruch schon sagt, soll durch diesen Tatbestand das Hausrecht und die Privatsphäre geschützt werden. Da Sie nicht in Ihrem Auto wohnen, gibt es auch kein entsprechendes Hausrecht, was es zu schützen gilt.
https://rightmart.de/strafrecht/hausfriedensbruch
Hättest du dir auch ergoogeln können, wär schneller gewesen.
Nötigung oder einfach belagern
https://dejure.org/gesetze/StGB/201a.html
nr 1, besitzstörung.
also wenn er nichts kaputt macht und „einbricht“
Ich weiss ja nicht aber wenn jemand doch etwas gegen dein Willen macht ist das Belästigung? Kann mir da jemand bescheid geben
Ging mir nicht explizit um den Hausfriedensbruch - ist mir schon klar, dass mein Auto kein Haus ist - aber die rechtliche Situation hat mich einfach interessiert. Genauer gesagt welchen Tatbestand das Ganze erfüllen würde.