Straßenverordnung: Auto setzt auf öffentlicher Straße auf, Steigungs"verordnung"?

4 Antworten

Nein, dazugibt es keine Verordnungen. Da ist jeder selbst verantwortlich, sich von einer Befahrbarkeit eines Weges mit dem jeweils eigenen Fahrzeug zu überzeugen.

Das ist ja auch nur zu logisch, denn gäbe es solche Vorschriften, es wäre hier und da gar nicht mehr möglich, einen Weg zu errichten, wenn das Gelände das nicht mehr oder nur unter erheblichem Aufwand hergeben würde.

So kann es durchaus dazu kommen, dass man beim Ausahren aus einem Parkhaus auch mal vorne oder auf einer Kuppe mittig aufsetzt - ist man jeweils selber schuld.

Zudem, es gibt ja verschiedenen Fahrzeuge mit verschiedenen Bodenfreiheiten. So hat ein VW Golf eine andere als ein 911er - ohne Umbau selbstverständlich eweils. Es ist nicht möglich für alle Fahrzeuge eine Bodenfreiheit zu garantieren.

Du bist als Verkehrsteilnehmer aufgerufen, dir stets selbst die Befahrbarkeit einer Straße zu beantworten. Ich denke, dass eine Klage deinerseits ins Leere läuft.

Dann biste der Sieger, der erste, dem das passiert, kann vorkommen.

Prüfe einen Regress, der Verkäufer hätte Dir das Auto nicht verkaufen dürfen, wenn die Bodenfreiheit nicht vorhanden ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

klar kann man weiterhelfen ein suv kaufen,lach