Jacke nach „Notfall“-Einsatz dreckig - Rückerstattung möglich?
Hallo Zusammen,
gestern Abend musste ich einer älteren Dane helfen. Dabei ist leider meine nagelneue Jacke (gestern gekauft) verschmutzt worden. Der Rettungsdienst hat die Dame im späteren verlauf auch abgeholt. Leider habe ich keine Daten von der Dame weil sie nichts dabei hatte und nichts wusste.
Nun versuche ich erstmals die Jacke zu waschen. Falls es nicht klappt, würde ich gerne wissen ob es möglich ist sich da etwas rückerstatten zu lassen. Und wenn ja, wie sollte ich vorgehen?
Vielen Dank!
5 Antworten
Du weißt ja, wo und wann der Rettungsdienst die Dame geholt hat, darüber lässt sich ggf. herausfinden wer sie ist dann kannst du ggf. Ansprüche stellen.
Ungeachtet dessen würde ich die Jacke direkt reinigen lassen. Alleine schon, damit der Schmutz nicht einzieht.
Wenn die Dame dann ausfindig gemacht wurde, kannst du den schaden geltend machen. entweder zahlt sie oder ihre versicherung. Überlege dir, wenn sie nichts zahlen will oder kann, dann doch zu verzichten
Tatsächlich kannst du das.
Während du erste Hilfe leistest bist du tatsächlich Automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung des Landes versichert.
Der Gesetzgeber trägt damit Rechnung dass es erwünscht ist das man erste Hilfe leistet und dann über die Gesellschaft abgesichert ist.
Auf: https://www.dguv.de kannst du die Kontaktdaten für dein Bundesland finden.
Die Antworten derer die hier auf die Dame oder deren Versicherung verweisen sind mal wieder ein Zeichen der Armut.
Gebe die Jacke auf eigene Kosten in die Reinigung.
Einen besseren Tipp habe ich nicht.
ob es möglich ist sich da etwas rückerstatten zu lassen
Nö, oder hat Dich die ältere Dame gezwungen zu helfen?
- Aus welchem Material besteht denn diese Jacke?
natürlich. Wer Erste Hilfe Leistet ist automatisch über die Gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.
Ich wüsste nur die private haftpflicht vielleicht
wenn aber die der Frau deren personalien halt unbekannt sind. Ansonsten könnte der schaden der frau auch direkt in rechnung gestellt werden wenn es notwendig war die Jacke zu beschmutzen.
Ich denke aber bleibt alles ein theoretisches kontrukt.
Wer Erste Hilfe Leistet ist automatisch über die Gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.
Warum sollte er gegenüber der Dame einen Schaden geltend machen? Als Erste Hilfe Leistender ist er über die Gesetzliche Unfallversicherung versichert.