Rückerstattung OEBB Strafzahlung?

5 Antworten

Das wird wohl, genau wie in Deutschland keine Strafe gewesen sein, sondern ein erhöhtes Beförderungsentgelt. Wenn Du gegen die Beförderungsbedingungen verstossen hast, weil Du das Ticket nicht mitgeführtest, dann kannst du nur auf Kulanz der ÖBB hoffen, indem du das Ticket nachträglich vorlegst. In Deutschland ist das innerhalb von sieben Tagen möglich, sofern es die DB betrifft. Ob es eine ähnliche Regelung bei der ÖBB gibt, müsste eigentlich in den Beförderungsrichtlinien, oder sogar auf dem Bescheid für das erhöhte Beförderungsentgelt zu finden sein.

Du hattest kein gültiges Ticket dabei, also Istrien Strafe gerechtfertigt.

Wenn das Ticket welches deine Mutter gekauft hat ein personalisiertes Ticket ist kannst du Glück haben und die akzeptieren das und du musst nur eine kleine Bearbeitungsgebühr bezahlen und bekommst die Strafe zurück.


Chris1215 
Beitragsersteller
 08.03.2022, 05:39

Mein Name steht drauf, das gilt als personalisiert oder?

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Kannst es auf jeden fall mal versuchen, vielleicht die ÖBB oder wie des bei euch in Österreich heißt anschreiben, aber hilft wahrscheinlich eher nicht, also zumindest ist es in deutschland so, dass du das Ticket auch dabei haben musst und es nicht zuhause liegen haben kannst

Aber trotzdem viel Glück


Chris1215 
Beitragsersteller
 08.03.2022, 05:37

Ich weiß das es grundsätzlich die Möglichkeit gibt es nachreichen zu können wenn man es bewusst vergessen hat. Müsste in meinem Fall aber auch gehen, ich meine wofür kauft man sich ein Ticket. Sollte in den heutigen Zeiten kein Problem sein

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Sammy589  08.03.2022, 05:39
@Chris1215

Ja kann gut sein, dass das in Österreich anders ist, würd aber auf jeden fall mal die ÖBB anschreiben, die haben bestimmt ne mail oder sonst anrufen

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ZuumZuum  08.03.2022, 06:17
@Chris1215

Bewusst ein Ticket vergessen ist Vorsatz, und da hat man keine Nachgiebigkeit zu erwarten. Selbst bei Fahrlässigkeit kann man nur auf Kulanz hoffen. Die würde ich hier aber nicht mehr ansetzen, weil das Ticket offensichtlich schon Monate abgelaufen war. Mag sein, das ein mitleidiger Sachbearbeiter bei der ÖBB das anders sieht.

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Das wird in Ö nicht anders sein als in D: Du zahlst Strafe, weil du ohne gültigen Fahrschein angetroffen wurdest.

Du kannst mit dem gültigen Ticket zum Kundenschalter gehen, das und die Quittung über die gezahlte Strafe vorweisen udn fragen, ob es eine Kulanzregelung gibt. Mehr geht aber nicht.

Und es ist unerheblich, wie viele Stationen du gefahren bist.... du warst OHNE GÜLTIGEN FAHRSCHEIN drin.

Hier steht etwas darüber:

https://www.vor.at/tickets/ticketkontrolle/

Dass du deine Fahrkarte nachreichen kannst, und die Gebühr erstattet wird. Am besten dort anrufen, wie das konkret mit der ÖBB funktioniert, an wen du dich wendest und was du einschicken musst.