Vom Rettungsdienst abgeholt und jetzt zahlen?

5 Antworten

Ja, mit Ausnahme von 10 Euro Eigenanteil werden medizinisch notwendige Rettungsdiensteinsätze selbstverständlich von der Krankenversicherung übernommen, der Rettungsdienst ist ein fester Bestandteil der medizinischen Versorgung. Die Rechnung kann natürlich nur dann der Krankenkasse zugesandt werden, wenn diese dem Rettungsdienst auch bekannt ist, ansonsten wird sie halt ersteinmal dir zugesendet und du reicht sie dann bei der Kasse ein.

Vor Ort könnten die mich nicht behandeln, klar, mehr wie ein Verband zur Blutungsstillung und Transport geht auch nicht, die endgültige Versorgung erfolgt durch einen Chirurgen im Krankenhaus. Welche Ärztin?. Mfg.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.

Ist klar. Wundversorgung geht nur beim Chirurgen. Und auch nur innerhalb von wenigen Stunden.

Im Normalfall zahlt das die Krankenkasse. Wieso das bei dir nicht der Fall ist, weiß ich nicht. Du kannst die Rechnung aber bei deiner Krankenkasse einreichen.

Habe die Ärztin gefragt, diese meinte ich solle mit kommen.

Welche Ärztin denn eigentlich?


Peter211998 
Beitragsersteller
 25.11.2019, 03:03

Danke :)

Meine die Dame vom Rettungsdienst 😅

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Der Krankenwagen konnte mich nicht vor Ort behandeln.

Das sollte für dich keine Enttäuschung sein, denn der Rettungsdienst ist eigentlich eine reine Transport-Dienstleistung zum Krankenhaus bzw. Arzt. Alles Medizinische Know-How ist ursprünglich eigentlich nur dafür da, dass es dem Patienten unterwegs nicht noch schlechter geht.

zahlt das nicht dann eigentlich die Krankenkasse ?

Doch, muss sie! Aber vielleicht konnte deine Krankenkasse nicht ermittelt werden (wurde vergessen zu fragen?), und irgend jemandem muss man die Rechnung ja schicken. Du musst sie einfach nur an die Krankenkasse weiterleiten.

Hi,

Meine Frage muss ich diese bezahlen ?

Ein medizinisch notwendiger Transport wird - mit Ausnahme des Eigenanteils - von der Krankenversicherung übernommen.

Wichtig ist hierbei, dass auch deine Krankenkasse angegeben wurde. Wurde sie das nicht, kann man die Rechnung auch nachträglich bei der Krankenkasse zwecks Kostenübernahme einreichen.

Ist ad hoc keine Krankenkasse ermittelbar, wird eben eine Privatrechnung gestellt.

Der Krankenwagen konnte mich nicht vor Ort behandeln.

Eine Platzwunde erfordert eine chirurgische Behandlung - vor Ort geht da gar nichts.

Die Ärztin meinte ich soll lieber mit kommen

Welche Ärztin?

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Notfallsanitäter, Blogger, Medizinstudent

Hast du deine Krankenversicherungs Daten angegeben ?