Stromrechnung - Rückerstattung trotz falscher Werte?

4 Antworten

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Solche Fälle erreichen uns tag täglich. Zählerstände werden grundsätzlich, wenn kein Ableseergebnis vorliegt, geschätzt. Ob jetzt der Kunde selbst abzulesen hat oder ob das der Netzbetreiber macht, das wird zu vor geregelt und ist entsprechend im System erfasst. Ich weiß jetzt natürlich nicht, wie es bei deinem Zähler geregelt ist. Allerdings handelt es sich hierbei aber auch um keine Turnusablesung, sondern um eine Ablesung per Lieferantenwechsel, da würde sowieso kein Mitarbeiter vom Netz am Tag des Wechsels rausfahren, da es hier keine Ableseportion gibt. Daher in diesen Fällen immer selbst ablesen.

Wenn jetzt beim aktuellen Ableseergebnis ein Zählerüberlauf vorliegt, d. h. der jetzige Zählerstand ist niedriger als der vorherige, dann wird dem Netzbetreiber dieser Zählerstand als unplausibel angezeigt und ist somit erst einmal nicht abrechenbar. (Der Netzbetreiber erstellt Rechnungen an die Lieferanten, die an ihn die Netznutzungsbebühren zahlen). Er wird dann den vorherigen Zählerstand anhand des neuen Zählerstandes, von dem er sieht, dass es sich dabei um eine Echtablesung handelt, neu schätzen. Nach der Neuschätzung bekommt der alte Lieferant automatisch eine Nachricht über den neuen Zählerstand, so dass die Rechnung neu erstellt wird. Allerdings kann das eine Zeit lang dauern, da nicht jeden Tag Zählerstände bearbeitet werden. In deinem Fall wird sich der aktuelle Lieferant, wenn du ihn schon informiert hast, beim Netzbetreiber melden und um Bearbeitung bitten.

Liegt aber kein Zählerüberlauf vor, d. h. der jetzige Zählerstand ist höher als der vorherige, dann wäre normalerweise keine Bearbeitung notwendig, die Rechnung würde jetzt nur niedriger ausfallen. Aber der Strompreis bei deinem jetzigen Lieferant ist sicherlich billiger als der vorherige, weshalb du den Lieferant gewechselt hast, so dass du dann mehr Vorteile bei einer Rechnungskorrektur hättest. In diesem Fall würde ich den neuen Lieferant und den alten Lieferant gleichzeitig anschreiben und nicht mit zwei separaten Emails, sondern mit einer Email, die beide empfangen, so dass beide Lieferanten sehen, dass der andere die Email auch bekommen hat.


YouAreAwesome 
Beitragsersteller
 21.09.2024, 09:12

Wow, eine sehr gute Antwort.

Danke für die Infos, ich werde das in Zukunft beherzigen und die jetzige Situation laut Deinem Vorschlag klären.

Nicht der Anbieter schätzt, sondern der Netzbetreiber. Du müsstest auch eine Aufforderung zur Ablesung bekommen haben. Das lässt sich aber klären. Ruf bei Deinem Netzbetreiber an und lass den Stand aufgrund der aktuellen Ablesung neu schätzen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Arbeite seit 25 Jahren bei einem Netzbetreiber.

YouAreAwesome 
Beitragsersteller
 21.09.2024, 08:49

Sowas habe ich tatsächlich nie erhalten. Aber danke für die Info, dann muss ich da wohl auch nochmal anrufen.

MrClarkKent  21.09.2024, 09:00
@YouAreAwesome

Künftig solltest du den Zählerstand, auch wenn die Turnusablesung normalerweise vom Netzbetreiber erfolgen sollte, bei einem Lieferantenwechsel immer selbst ablesen. So hast du die Garantie, dass der genaue Stromverbrauch zu den gewünschten Tarifen abgerechnet wird.

Ich hatte ein ähnliches Problem und konnte das per Telefon und Freundlichkeit klären.


wer war denn den alter Anbieter .. (?!) du solltest sowohl bei Auszug, wie bei Kündigung, wie bei Wechsel und wie bei Neuabschluß den absoluten Focus auf die Bestände legen und kontrollieren, besonders unter dem Aspekt, daß du heute idR nicht mehr wie früher die alten Geräte mit der Drehscheibe mal eben so einfach ablesen kannst (!)