Fragt er mich indirekt ob ich mit ihm zusammen sein will?

Hi,

folgendes: Es geht um den selben Jungen (ein alten Kollegen, mit den ich mich gut verstehe und mag), der in den letzten Frage vorkam, er hat mich wieder angeschrieben. Er hat mich um 1 Uhr morgens angeschrieben weil er nicht schlafen konnte und ich konnte auch nicht schlafen und er sah das ich auch online war. Wir haben ganz normal geschrieben, bis er angefangen hat, zu erzählen das er sein ganzes Geld für feiern, für Frauen und Alkohol gegeben hat und genau danach hat er geschrieben das er damit aufhören muss so viel Geld auszugeben und das auch für unnötige Sachen. Er geht nämlich jedes Wochenende feiern. Er meinte er braucht eine Freundin und hat dieses komische Emoji das schwitzt geschickt. Paar Minuten später hat er mir noch Komplimente gegeben, wie immer wenn wir schreiben und dann hat er mich gefragt ob er eine Chance bei mir hätte. Und genau das verwirrt mich jetzt grade, er schreibt mir das er feiern geht, das er viel mit anderen Frauen zu tun hat aber das er nichts ernstes mit denen will und kein Geld für die ausgeben möchte und dann fragt er einfach ob ich ihm eine Chance geben kann. Will er mich damit fragen ob wir zusammen sein wollen ? Den sowas ähnliches hat er mich schon paar mal gefragt aber wenn er mit mir zusammen sein will, dann würde er sich doch immer melden oder nicht ? Er hat mir nämlich wieder betrunken geschrieben. Er ist auch in der Ausbildung und ich kann es verstehen das er manchmal keine Zeit hat zu schreiben aber ich sehe auch oft das er online ist. Was sagt ihr ? Was will er mir damit sagen ? Oder will er mich einfach nur verarschen ?

Über eine Antwort würde ich mich freuen :)

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Er ist einfach nur Notgeil

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Freiberufler, soweit ich weiß, brauchen überhaupt kein Gewerbe anmelden. Am besten du gehst zu einem Steuerberater, oder gibst das in deiner Steuererklärung an. Halt Steuerhinterziehung ist echt kein Spaß, siehe Hoeneß, also kannst in Knast dafür, oder musst saftig nachzahlen.

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Also quasi Hausarrest... wie Alt ist denn die Schwester? Also wenn sie über 18 ist, gilt das Freiheitsberaubung. Wenn sie jünger ist, haben die Eltern das recht dazu, also wenn es quasi Misshandlung ist, greift das Jugendamt zu, also man kann die Verständigen, im Extremfall, also wenn da was straffälliges ist.

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