Unterschlagung Sozialstunden Geldstrafe?
Hallo ihr lieben,
ich habe soeben eine „Anzeige“ bzw. einen Brief wo drauf steht „Strafsache gegen mich wegen Unterschlagen“ .
Ich bin gerade 18 geworden und die Tat soll wohl zwischen Januar und Juli gewesen sein . Zu dem Zeitpunkt war ich noch 17. nach ca. einem halben Jahr ist er heute angekommen .
es geht darum, dass ich wohl den Computer meines Ex Freundes (Wert: 190€) verkauft haben soll.
ich muss ehrlich gestehen, dass habe ich, aber nur weil er sich nach ein Jahr Trennung nicht gemeldet hat und auf meine Frage, ob er ihn wieder will, nicht geantwortet hat .
Als er dann irgendwann geantwortet hat, war er schon verkauft und ich habe es ihm direkt gesagt . Er meinte es sei kein Problem und dazu gibt es mehrere Zeugen . Das es kein Problem für ihn ist, hat er allerdings bis dato nicht seinen Eltern erklärt .
wie kann ich mich jetzt verhalten ?
ich habe nämlich tatsächlich (glaube!!) schon 2 anzeigen wegen Diebstahls, wo aber nie weiter was passiert ist .
Gott sei Dank .
jetzt 1 Jahr später bekomme ich wieder eine Anzeige wegen einer Sache die längst geklärt war .
was kann ich tun?
vielen Dank fürs lesen und im Voraus für die Antworten !
liebe Grüße und bleiben sie gesund
2 Antworten
Geldstrafe gibt es nicht im Jugendstrafrecht. Und Anzeigen sagen auch nichts aus. Nur Verurteilungen.
Bei der Sache mit dem PC sehe ich keine strafbare Handlung. Du hast ihn aufgefordert, sich zu äußern. Das hat er nicht. Ende der Geschichte. Du könntest ihm ja "Standmiete" für das Jahr berechnen, 16€ pro Monat. Das wäre dann mit dem Erlös aus dem Verkauf beglichen.
Sag wie es gewesen ist.
Was dein Ex da macht ist schon ziemlich feige.
Und Zeugen hast du ja auch dafür.