Vollzeitjob, Minijob und Ehrenamt geht das?

1 Antwort

Es gibt für ehrenamtliche Tätigkeiten Grenzbeträge, die - sofern sie nicht überschritten werden - als steuerfreie Einnahmen gelten.

Für die Tätigkeit als Dozent könnte ggfs. die "Übungsleiterpauschale" in Betracht kommen. Das wird der Anbieter des Jobs aber genau wissen. Und dort wird man auch über die Grenzbeträge bescheid wissen, die du im Jahr haben darfst, um das steuerfrei zu halten.