Minijob Alter?

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"Für 15-Jährige, für die noch die Schulpflicht gilt, sind die gleichen Bestimmungen wie für die 13- bis 14-Jährigen anzuwenden. Sie dürfen nur mit Genehmigung der Eltern maximal zwei Stunden am Tag und höchstens fünf Tage in der Woche tagsüber arbeiten. Einen Vorteil hat das Alter: Ist der Schüler schon 15 Jahre und älter, dann darf er während der Ferien für maximal 20 Tage beziehungsweise für vier Wochen einen Ferienjob annehmen."

Anrufen und nachfragen… dann hast du eine sichere Auskunft

Sie würden es dir sagen- falls du es schaffst, da anzurufen..

Da Du noch vollzeitschulpflichtig bist - gilt die Kinderarbeitsschutzverordnung und Du kannst einen solchen Job nicht ausüben.

https://www.gesetze-im-internet.de/kindarbschv/__2.html

Du darfst nämlich nur bis zu 8 Stunden am Tag einer "Beschäftigung" nachgehen - incl. Unterrichtsstunden und Hausaufgaben.