Ist es möglich eine Anzeige wegen Fahrerflucht zurückzuziehen?
Hallo. Mir ist vor ca 2 Wochen eine Auto beim Stehen an einer Ampel leicht gegen mein Auto gerollt und hat daraufhin Fahrerflucht gegangen. Man hat hinten nichts gesehen, aber war dann vorsichtshalber in der Werkstatt um das und noch einen anderen Schaden (mein Verschulden) reparieren zu lassen bzw anschauen zu lassen. Der Mechaniker hat mich dann letzte Woche Donnerstag angerufen und meinte dass die Sensoren wegen den Unfall kaputt sind und ausgetauscht werden. War dann direkt bei der Polizei und habe Anzeige erstattet. Gerade eben habe ich mein Auto abgeholt und nun ist es so, dass der Schaden, den mir der Mechaniker gesagt hat vorne am Auto war (das war der Schaden wo ich mal leicht gegen eine Laterne beim einparken bin) und nicht hinten wo der andere mir draufgerollt ist. Also habe ich ja nun bei der Polizei eine falsch Aussage gemacht? Ich wusste es aber ja nicht, weil der Mechaniker mir erklärt hat, dass der Schaden vom Auffahrunfall kommt. Jetzt meine Frage: Nachdem ja beim dem Auffahrunfall nicht kaputt gegangen ist will ich die Anzeige wieder zurück nehmen. Ist das möglich? Und ich habe ja zusosagen eine Falschaussage bei der Anzeige getätigt (obwohl ich ja nichts dafür kann wenn es mir so gesagt wurde). Was soll ich machen?
4 Antworten
Nein. Unabhängig vom jeweiligen Sachverhalt und Schaden ist Fahrerflucht ein so genanntes Offizialdelikt. Das heißt das von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird ob man möchte oder nicht. Die Rücknahme eines Strafantrages - denn nur der kann zurück genommen werden, nicht jedoch eine Strafanzeige - führt nicht dazu das nicht mehr weiter ermittelt wird. Nur ein Antragsdelikt kann wieder eingestellt werden. Die Sache geht also schön weiter seinen Gang.
Auch beim gegen dein Auto rollen könnte der Parksensor kaputtgegangen sein. Du wirst ja wohl wissen, ob er vorher geklappt hat, oder nicht.
Jetzt mal anders gesagt, es wäre mir scheiß egal, ob es einen Schaden gab oder nicht. Oder ob der Schaden schon vorher war.
Wenn die Person einfach abhaut, dann hat sie eine Strafe verdient. Denn immerhin könntest du tatsächlich vom Unfall einen Schaden davontragen können und würdest sonst auf den Kosten sitzenbleiben.
Ich würde da nichts zurückziehen.
Das habe ich dann wohl aus der Wall of Text nicht herausgelesen.
Dann wird hier aber wohl deutlich die Kommunikation zwischen Werkstatt und Fragesteller misslungen sein?
Denn wie soll der Mechaniker sonst mal eben auf die Idee kommen, dass die Sensoren deshalb kaputt wären? Wenn ich dem Mechaniker sage "hinten ist mir wer reingefahren", dann sagt er nicht das wegen dem Unfall vorne der Sensor hin ist.
Daher habe ich das wohl auch überlesen!
Es sollte ja auch noch ein anderer Schaden ( vermutlich genau dieser) angeschaut werden.
Aber Kommunikation ist schon so eine Sache :-) Da hast du Recht.
Besonders hier, wo die klare eindeutige Formulierung einer Frage unter Weglassung überflüssiger Einzelheiten wohl oft zu viel verlangt ist.
Wall of Text, keine Absätze und einige Rechtschreibfehler erschweren es eben zu 100% korrekt auf eine Frage einzugehen. ;)
Anzeigen kann man niemals gar nie nicht zurückziehen.
Und da es sich bei Fahrerflucht um ein Offizialdelikt handelt, braucht es auch keinen Strafantrag.
Du gehst zur Polizeidienststelle wo du die Anzeige aufgegeben hast und erklärst denen den Sachverhalt und ziehst die Anzeige zurück.
Ah ja - leichte Kollision von hinten, Schaden vorne. Logisch, muss auf den leichten Aufprall am Heck zurück zu führen sein! Ein Versicherungsgutachter wird sich vor Lachen nicht mehr einkriegen. Und einen bereits vorhandenen Schaden geltend zu machen … viel Spaß bei der Anzeige der Versicherung.