Fahrerflucht?

6 Antworten

Schwierig. Ein Anwalt kennt sich zumindest aus, hat Erfahrungen. Ob das weiterhilft, weiß man vorher nicht, du schließt aber leidlich die Gefahr aus dich versehentlich weiter rein zu reiten. Natürlich kostet das wieder extra - keine Ahnung wie weh dir das tut…

Wenn du es drauf ankommen lassen willst, würde ich ehrlich bleiben. So wie du es schilderst, hast du ja nichts/wenig zu verbergen. Laute Musik, unsicher, ob gerempelt, nachgeschaut, nix gesehen und (zu leichtsinnig) weiter gefahren. Du stehst so zu deinem Fehler und gestehst ihn vielleicht auch ein, bist selbstkritisch. Denke, das wird positiv bewertet, wenn es nicht offensichtlich für den Richter erlogen ist, weil es vielleicht einen so großen unübersehbaren Schaden gibt.

Das ganze gilt natürlich vor Gericht - bei der Polizei Klappe halten!

Was hat die Polizei dir denn vorgeworfen? Anscheinend hast du das andere Auto beschädigt? Leider hast du das nicht verraten.

Und wohin ist die Polizei gekommen? Zur Unfallstelle, oder zu dir nach Hause, nachdem du weggefahren bist?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Honigbiene159 
Beitragsersteller
 19.04.2022, 23:33

Die Polizei kam zu mir nach Hause und ich weiß einfach nicht ob es schlauer ist gar keine Aussage zu tätigen oder zu sagen das ich den Unfall nicht richtig bemerkt hatte

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NonNam  20.04.2022, 08:33
@Honigbiene159

Mit der Aussage: "das ich den Unfall nicht richtig bemerkt hatte" redest Du dich um Kopf und Kragen. Ich neige ja eher selten dazu zu empfehlen einen Anwalt zu beauftragen, aber hier wäre das dringend erforderlich!

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Als Beschuldigter brauchst du dich der Polizei gegenüber gar nicht zu äußern.

Gegenüber Polizei am besten nichts sagen. Damit belastest du dich selbst. Wenn du Rechtsschutzversicherung hast, kannst du einen kostenlosen Anwalt einschalten oder zumindest Beratung in Anspruch nehmen.


AnglerAut  19.04.2022, 23:45

Rechtschutzversicherungen zahlen nicht bei vorsätzlichen Straftaten.

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AnglerAut  19.04.2022, 23:57
@Birkenpilz

Der Vorwurf ist aber eine vorsätzliche Straftat. Dagegen hilft keine normale Rechtschutz.

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ZuumZuum  20.04.2022, 00:13
@Birkenpilz

Das unerlaubte Verlassen des Unfallortes ist aber eine Vorsatzstraftat. Es geht nicht um die fahrlässige Sachbeschädigung, die ist sowieso nicht strafbar.

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Hast Du nicht vor paar Wochen erst ein Taxi gerammt?

Und jetzt Fahrerflucht? Nimm Dir einen Anwalt und verweigere vor der Polizei die Aussage.

Außerdem solltest Du Dir darüber Gedanken machen, mit dem Autofahren aufzuhören.


Honigbiene159 
Beitragsersteller
 19.04.2022, 23:37

Das war weder hilfreich noch sonst was :)

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Schimeck  19.04.2022, 23:38
@Honigbiene159

Ich habe Dir empfohlen die Aussage zu verweigern und einen Anwalt zu konsultieren, Entschuldigung, dass ich neben bei auch noch eine Meinung habe.

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