Versuchte Fahrerflucht?

6 Antworten

Anzeigen kannst du erstmal jeden wegen allem.

Aber wird das was bringen?

Nein!

Wie soll das jemals nachgewiesen werden?

Aussteigen bei einem Unfall ist ganz normal, sich den Unfallschaden anschauen auch.

Dass er nicht über die Dashcam erfreut ist, lässt natürlich auf seine Absicht Rückschlüsse ziehen, aber mehr auch nicht.

Definition vom "Versuch" nach dem StGB:

§ 22 Begriffsbestimmung
Eine Straftat versucht, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt.

Wo setzt in dem Szenario der Unfallverursachende denn unmittelbar an?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 15 Jahren Polizeivollzugsbeamter

PolNRW93  26.10.2023, 21:23
Wo setzt in dem Szenario der Unfallverursachende denn unmittelbar an?

Genau da wäre die Problematik. Anders wäre es, wenn der Unfallverursacher sich wieder in‘s Auto setzt und losfährt… nach wenigen Metern jedoch merkt, dass das Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig. Aber selbst da wäre es schwierig, dem Verursacher den Versuch einer Flucht nachzuweisen. Möglicherweise wollte er nur umparken?!

peterobm  26.10.2023, 21:05

und ob man in der Situation das überhaupt bemerkt steht auf nem anderen Blatt. ich glaubs nicht.

Er hat sich doch nicht entfernt. Du nimmst an, dass er sich entfernen hätte, wenn die Kamera nicht gewesen wäre. Also eine reine Möglichkeit. Vielleicht gibt's genauso andere Gründe für den Satz. Vielleicht hat er einfach nur keine Lust ein mögliches Video im Internet zu finden und flucht deswegen über die Kamera. Weil er ja nicht wissen kann, was du mit dem Material machst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – alle Klassen bis auf D, ex LKW Fahrerin + Handgas in Ausbil.
und ruft dann aber auch die polizei kann man in trotzdem für versuchte fahrerflucht anzeigen?

Nein. Die bloße Absicht, die noch dazu wieder aufgegeben wurde, ist nicht strafbar.

Nein er kann sich sogar noch 24stunden später "selbst anzeigen" .Solange ihn nicht vorher einer gemeldet hat wird ihm das nicht negativ ausgelegt

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nein, solange er sich nicht einfach vom Unfallgeschehen entfernt, ist es keine Fahrerflucht, egal was er denkt oder sagt.