Fahrerflucht, Verfahren eingestellt?

10 Antworten

Die Versicherung zahlt nicht bei Fahrerflucht bzw. sie zahlt und holt sich das Geld von Dir zurück. Genauso wie bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss. Steht so in den Vertragsbedingungen.

Und das Verfahren ist gegen eine Zahlung Deinerseits eingestellt worden. Hättest Du auch anfechten können und wärst vor Gericht gegangen. Mit ungewissem Ausgang. Wenn Dich das Gericht freigesprochen hätte wäre es keine Fahrerflucht gewesen und Du hättest den Schaden nicht der Versicherung ersetzen müssen.

Die Zahlung und Einstellung des Verfahrens bedeutet aber es war Fahrerflucht also will die Versicherung den Schaden von Dir ersetzt haben. Der Vorteil der Einstellung gegen Geldbuße liegt darin, dass es keine Vorstrafe wird.

Im übrigen: Es ist immer sinnvoll wenn man Auto fährt eine Rechtsschutzversicherung zu haben. Die stellt Dir für so einen Fall einen Anwalt und der kann so einiges für Dich glätten bzw. Dir auch erklären wie es denn sowohl Zivilrechtlich (die Versicherung) als auch Strafrechtlich (Staatsanwalt) für Dich aussieht.

Ja, das ist so richtig. Schließlich hast du Fahrerflucht begangen, das ist eine Obliegenheitsverletzung in der Kfz Versicherung, sodass die Regress fordern können bis zu 2.500€.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Versicherungskaufmann seit 2009

Das kann schon sein.

Das eine ist das Gerichtsverfahren, das andere ist von der Versicherung, das hat nichts miteinander zu tun.

Du musst Zivil- und Strafrecht trennen und darfst das nicht einfach vermischen.

Fahrerflucht ("Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort") ist eine Straftat nach § 142 StGB. Das bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft / die Polizei ermittelt und am Ende entschieden wird, ob es zu einer Hauptverhandlung kommt oder ob das Verfahren auf andere Weise beendet wird. In deinem Fall war das eine Einstellung nach § 153a StPO gegen Geldauflage. Du hast dieser Einstellung offenbar zugestimmt und mit deiner Zahlung der 600 Euro wurde das Verfahren endgültig eingestellt. Strafrechtlich ist damit die Sache beendet.

Allerdings ändert das ja nichts an der Tatsache, dass an dem Auto ein Schaden entstanden ist, der repariert werden musste. Dieser Schaden hat nichts mit dem Strafverfahren gegen dich zu tun. Ob du den Schaden begleichen musst, ist eine Frage, die wir dir nicht beantworten können. Wahrscheinlich wird in den Versicherungsbedingungen eine Klausel enthalten sein, nach der die Versicherung den Schaden nicht übernehmen muss, wenn der Fahrer Fahrerflucht begeht. Gegebenenfalls kannst du gegen diese Forderung vorgehen - dafür solltest du dir allerdings einen Rechtsanwalt nehmen. Ob es das wert ist und ob es letztendlich etwas bringt, können wir dir hier nicht beantworten.

Das Verfahren wegen Fahrerflucht wurde eingestellt. Das ist das Strafrechtliche Verfahren. Die Zivilrechtliche Komponente ist hingegen eine ganz andere. Und hier hat der Halter des beschädigten Fahrzeuges selbstverständlich das Recht sich den Schaden von dir Ersetzen zu lassen.

Kurzum: Ja, es ist richtig. Zivil- und Strafrechliches Verfahren sind zwei verschiedene Paar Schuhe