Ist es legal, eine große Fahne mit einer politischen Botschaft an Fenster oder Balkon zu montieren?
Einer meiner Freunde ist politisch ziemlich engagiert und möchte gern eine große Fahne mit einer politischen Botschaft an den Balkon montieren, eventuell auch ans Fenster. Bei allem politischen Eifer, den ich bei ihm verstehe, kamen uns Bedenken, ob er dadurch Ärger bekommen kann. Vom Baurecht her oder so etwas. Oder vom Vermieter - es ist eine Mietwohnung. Kennt sich da jemand aus? Gibt es eine Vorschrift oder ein Gesetz, das es verbietet, große Fahnen (mit Fahnenstange) am Balkon anzubringen?
8 Antworten
Mir sind da keine Gesetze bekannt. Zu irgendwelchen Veranstaltungen gibt es so etwas ja sowieso des öfteren. Abgesehen davon wird euch wohl kaum jemand sofort deshalb verklagen. Ihr könnt die Fahne ja einfach wieder abmontieren, wenn sich jemand beschwert (auf Basis von Gesetzen und Bestimmungen o.ä.)
Zudem ist es natürlich relevant, welche Botschaft ihr das raushängt...
Vom Vermieter kann er allemal mit Ärger rechnen. Der wird sich das wohl umgehend verbeten, wenn er es erfährt. Wenn das nun Jeder machen wollte. Die Außenfassade gehört nicht zur Wohnung.
Dann kommt es natürlich drauf an, welche Botschaften er vermitteln möchte. Sind die strafrechtlich relevant gibt's das nächste Problem.
Man muss übrigens auch nicht anderen Menschen seine Meinung kundtun, die wahrscheinlich auch nicht daran interessiert sind.
Was man möchte und was man darf ist leider nicht immer identisch.
Ihr könnt davon ausgehen, dass, wenn es der Vermieter nicht selber sieht, es ihm ganz schnell von anderen Mietern mitgeteilt wird.
Ansonsten gilt: Probieren geht über Studieren.
Lässt er das Ding gegen den Willen des Vermieters weiter draußen, kann er übrigens mit Kündigung rechnen.
Stört es ihn nicht, was kaum zu erwarten ist, so darf es nur nicht gegen irgend welche Gesetze verstoßen.
Da hat sie aber zahlose andere, sozialkompatiblere Möglichkeiten, als sie ungefragt dem Wohnumfeld penetrant aufzunötigen.
Was man anbringen darf, hängt vom Mietvertrag ab. Aber allgemein sind Werbeschilder o.ä. vom Vermieter zu genehmigen, wenn diese montiert werden. Daher würde ich ohne Zustimmung des Vermieters so etwas nicht tun. Eine Alternative wäre eine Fahne, die an die Balkonbrüstung gehängt wird. Diese wird nicht fest montiert, sondern ist nur eine Dekoration. Hier kann man abwarten, bis der Vermieter sich maximal über das veränderte Erscheinungsbild des Hauses beschwert und diese Dekoration verbietet. Solange kann die Fahne hängen bleiben. Es darf aber auch keine Unfallgefahr auf der Straße durch zu starke Ablenkung der Autofahrer entstehen (z.B. durch Blendung o.ä).
Wenn es kein Verfassungswidriges Fähnchen bzw. eine solche Botschaft ist und deine Mitmenschen (z.B. Vermieter, Nachbarn) nichts dagegen haben, ist das wohl legal.
Ich könnte das nicht tun. Da sich die Türken eine Straße weiter dann nämlich aufregen und ich gezwungen werde es abzunehmen. Ist das nicht toll?
Wenn dadurch niemand gefährdet oder belästigt wird und der Inhalt nicht illegal ist, braucht ihr euch keine Sorgen zu machen, da das Ganze unter Art. 5 (1) GG fällt.
Die Person möchte das aber anscheinend.