Ist es legal als 15 Jährige mit einem über 30 jährigen zusammen zu sein?
8 Antworten
Nach § 182 Absatz 3 StGB sind sexuelle Handlungen zwischen einer Person über 21 Jahren und einem 14- oder 15-jährigen Jugendlichen für den erwachsenen Sexualstrafpartner dann strafbar, wenn er die fehlende Fähigkeit des Jugendlichen zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt.
Quelle: https://www.juraforum.de/news/ab-wann-bzw-mit-welchem-alter-duerfen-jugendliche-sex-haben_248032
Solltest du über eine ausreichende sexuelle Reife verfügen und nicht ausgenutzt werden, ist alles erlaubt.
und was genau soll die ausreichende sexuelle Reife sein? Bzw woran legt man das fest?
Fakt ist, dass es in deinem Beispiel ein Machtgefälle gibt. Eine 15 jährige kann die Welt noch nicht so begreifen wie jemand der wesentlich älter ist. Die ältere Person kann die jüngere leichter manipulieren und somit (u.a. sexuell) ausnutzen. Wenn es dann zum Drama kommen sollte, hat die ältere Person unter Umständen rechtliche Konsequenzen zu erwarten. Für beide ist diese Beziehung ein Risiko und man sollte darauf verzichten.
Das ist Auslegungssache und obliegt im Zweifel beim Richter.
Guten Abend, JANKLEINSROGE!
Ja, es geht rechtlich klar, da dies ab 14 unter bestimmten Bedingungen möglich ist.
Diese Frage scheint hier sehr oft gestellt zu werden und interessant zu sein.
https://www.juraforum.de/news/ab-wann-bzw-mit-welchem-alter-duerfen-jugendliche-sex-haben_248032
Hilfreich 👍 (hab deine Grafik verwendet.)
https://www.gutefrage.net/frage/anwaelte-unter-euch#comment-412517873
Ja, gesetzlich fast keine Einwände.
Es darf keine Abhängigkeit zur älteren Person bestehen.
Legal ist es, aber Moralisch fragwürdig.
Ein 30 Jähriger hat kein ernstes intresse an einer 15 Jährigen, die Intressen gegen viel zu weit auseinander.
das stimmt nicht immer , es gibt auch männer die hängengeblieben sind
und sich immer noch wie ein teenager fühlen
Das ist aber extrem selten, die meisten suchen ein junges unerfahrenes Mädchen.
Ja es ist legal, jedoch haben deine Eltern trotzdem ein Mitspracherecht, das wird damit nicht außer Kraft gesetzt.
Nein, die Eltern haben kein Mitspracherecht, was die Beziehung angeht. Das gilt nur für den Fall, dass von dem Älteren eine Gefahr ausgehen würde.
Falsch, die Elternrechte bleiben absolut unangetastet, aber google mal danach. Man ist erst mit 18 wirklich frei
Falsch, siehe beispielsweise Urteil des OLG Brandenburg an der Havel, Az. 9 UF 132/15
Eltern haben eine Obhutspflicht, dass beinhaltet auch die sexuelle Selbstbestimmung des Kindes (ab 14 Jahren) und das Persönlichkeitsrecht zu respektieren, dies nicht zu tun wäre Kindeswohlgefährdung.
Also jegliche körperliche Berührungen oder nur Sex ? Und was ist wenn die 15 jährige keinen geschlechtsverkehr mit dem 32 jährigen hat ?