Ist eine Überzahlung vom Jobcenter auch direkt eine Aufhebung der Leistungen?
Hallo,
Ich bin Azubi und Wohne in einer eigenen Wohnung wofür ich sogar eine Berechtigung vom Amt erhalten habe, habe neben dem Gehalt Bürgergeld bekommen sowie Kindergeld und BAB, Bab relativ wenig schätzte aufgrund des Bürgergeldes oder so, nun kam ein Schreiben nachdem mein Weiterbewilligungsantrag für Bürgergeld vervollständigt wurde durch mich dass dass Jobcenter mit in einem gewissen Zeitraum zu viel gezahlt habe dort steht bis März und dass ich dazu nochmal einen gesonderten Bescheid erhalte, ist das auch direkt eine Aufhebung der Leistung obwohl sich ja an den bekannten Umständen nichts geändert hatte? oder was bedeutet das ungefähr weiß das vielleicht einer? (ggf. hat jemand bereits Erfahrung)
2 Antworten
Wenn sich an deiner Situation nichts geändert hat und es zu einer Überzahlung gekommen ist, wird man diese je nach Höhe und deines Anspruchs mit laufenden Leistungen verrechnen.
Einfach den angekündigten Bescheid abwarten.
Ist eine Überzahlung vom Jobcenter auch direkt eine Aufhebung der Leistungen?
Nein.