BAB abgelehnt?

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Ich habe noch nie gelesen dass das ein Grund für BAB - Ablehnung ist, wenn man vor seiner Erstausbildung erst einmal ein paar Jahre arbeiten geht.

Vorrangig sind alle evtl. Ansprüche zu prüfen, ob nun BAB - für eine betriebliche Erstausbildung, Kindergeld unter 25 Jahren oder Unterhalt von den Eltern.

Reicht dann das gesamte anrechenbare Einkommen zur Deckung des SGB - ll Grundbedarfs unter Bürgergeld vom Jobcenter nicht aus, kann ein möglicher Anspruch auf eine Aufstockung durch das Jobcenter geprüft werden.

Man muss also erst alle evtl.vorrangigen Ansprüche durch Antragstellung prüfen oder wie Unterhalt bei den Eltern geltend machen, um so weniger müsste das Jobcenter dann an Aufstockung zahlen.

Sollte BAB - tatsächlich auf Grund der vorherigen längeren Beschäftigung abgelehnt werden, was ich mir nicht vorstellen kann und es würde dem Grunde nach kein Anspruch auf BAB - bestehen, wäre auch ein evtl.vorrangiger Anspruch auf Wohngeld von der Wohngeldbehörde zu prüfen.

Einen kostenlosen Rechner findest Du im Internet, auch für Bürgergeld vom Jobcenter.

Für Wohngeld müsstest Du aber schon Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum sein und über ein zuschussfähiges Mindesteinkommen verfügen und dürftest wie erklärt dem Grunde nach keinen Anspruch auf BAB - haben.

Also nur deshalb nicht bekommen, weil deine Eltern ein zu hohes Einkommen haben oder deine Vergütung zu hoch wäre, dann hättest Du auch ohne BAB - zu bekommen Anspruch dem Grunde nach und würdest von Wohngeld ausgeschlossen sein.