Ist ein Samenspender in der Schweiz zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet?

2 Antworten

Der Spender hat gegenüber dem mit seinem Samen gezeugten Kind keine Rechte und Pflichten. Das Kind und dessen Eltern können insbesondere keine Vaterschaftsklage erheben. Das gilt aber nur, wenn das Kind nach den Bestimmungen des Fortpflanzungsgesetzes gezeugt wurde. Wer seinen Samen «privat» spendet, schuldet als biologischer Vater grundsätzlich Unterhalt, und das Kind ist erbberechtigt.

https://www.beobachter.ch/gesetze-recht/samenspende-was-sind-die-rechtlichen-kriterien-in-der-schweiz-357418