Müssen Samenspender für ihre Kinder Unterhalt zahlen?
Im Falle dass das zufällig heraus käme.
7 Antworten
Nein, sonst würde das ja niemand machen.
Ja. Das Risiko trägt der Spender. Das Gesetz verpflichtet Verwandte erster Linie zum Unterhalt unabhängig von der Art der Zeugung.
Nein. Die sind tatsächlich ausgeschlossen.
§ 1600 Anfechtungsberechtigte(1) Berechtigt, die Vaterschaft anzufechten, sind:
1.
der Mann, dessen Vaterschaft nach § 1592 Nr. 1 und 2, § 1593 besteht,
2.
der Mann, der an Eides statt versichert, der Mutter des Kindes während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben,
3.
die Mutter und
4.
das Kind.
(2) Die Anfechtung nach Absatz 1 Nr. 2 setzt voraus, dass zwischen dem Kind und seinem Vater im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 keine sozial-familiäre Beziehung besteht oder im Zeitpunkt seines Todes bestanden hat und dass der Anfechtende leiblicher Vater des Kindes ist.
(3) Eine sozial-familiäre Beziehung nach Absatz 2 besteht, wenn der Vater im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 zum maßgeblichen Zeitpunkt für das Kind tatsächliche Verantwortung trägt oder getragen hat. Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung liegt in der Regel vor, wenn der Vater im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 mit der Mutter des Kindes verheiratet ist oder mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat.
(4) Ist das Kind mit Einwilligung des Mannes und der Mutter durch künstliche Befruchtung mittels Samenspende eines Dritten gezeugt worden, so ist die Anfechtung der Vaterschaft durch den Mann oder die Mutter ausgeschlossen.
Nur private Samenspender.
Nein. Wenn das vertraglich festgehalten wurde, dann nicht. Es gibt übringens nur private Samenspender...
Nein. Samenspende ist in Deutschland legal. Und im Gesetz wird der Samenspender als Vater ausgeschlossen.
Die Daten des Samenspenders müssen 110 Jahre aufbewahrt werden.
D.h. man kann dem Kind sagen, wer der Erzeuger ist.
Mal ganz nebenher - dann wäre auch jede Adoption rechtlich ungültig.
Nein. Das wird vor der Spende in diversen auszufüllenden Dokumenten und Fragebögen geklärt und festgehalten.