Ist ein e-Bike ein Kraftfahrzeug? Darf man damit in der Stadt schneller als 50 km/h fahren?


14.03.2025, 06:37

Radfahrer dürfen ja laut Straßenverkehrsordnung schneller als die erlaubten 50 km/h fahren

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Tatsächlich hat "dein Freund" recht. Die innerörtliche Geschwindigkeitsbeschränkung gilt lediglich für Kraftfahrzeuge. Ein normales Pedelec ist kein Kraftfahrzeug, ein sogenanntes S-Pedelec dagegen schon. Mit dem normalen Pedelec mußt du die 50 aber aus eigener Kraft erreichen, da der Motor über 25km/h abgeschaltet wird.

Ausserdem mußt du dich auf dem Fahrrad an alle Verkehrszeichen halten, so auch in 30er Zonen. In verkehrsberuhigten Straßen gilt auch für dich Schrittgeschwindigkeit. Weiter ist zu prüfen ob du bei 50km/h auf dem Fahrrad tatsächlich § 3 StVO einhalten kannst. Das wage ich mal einfach zu bezweifeln.

https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/zweirad/fahrrad-ebike-pedelec/vorschriften-verhalten/geschwindigkeit-fahrrad/

e-bikes gelten nicht als kraftfahrzeuge im sinne der StVO und geschwindigkeitsbeschränkungen sind daher nicht gültig.

Ja, er darf schneller als 50 fahren.

Muss er aber ordentlich reintrampeln, oder bergab fahren, denn sie sind auf 25km/h abgeriegelt. Aber so wie es zugelassen ist kann er es benutzen, egal wie schnell.


tommgrinn  14.03.2025, 08:16

Von was du sprichst ist ein S-Pedelec und das zählt als Kraftfahrzeug und braucht deshalb u.a. auch ein Kennzeichen.

jort93  14.03.2025, 08:25
@tommgrinn

Sind 25, nicht 45, aber die die grundsätzliche aussage ist korrekt.

tommgrinn  14.03.2025, 09:03
@jort93
e-bikes gelten nicht als kraftfahrzeuge im sinne der StVO und geschwindigkeitsbeschränkungen sind daher nicht gültig.

Das stimmt aber auch nicht. Ist da eine Verkehrsberuhigte Zone, dann darf man da auch nicht durchbrettern. Die Schilder gelten also auch für Fahrradfahrer.

jort93  14.03.2025, 20:30
@tommgrinn

Normale Geschwindigkeitsbeschränkungen, wie 50 auf dem Land und 100 auf der Landstraße gelten nicht(Weltrekord für schnellstes Fahrradfahren ist fast 300km/h, allerdings mit einem stark modifizierten Fahrrad).

tommgrinn  15.03.2025, 03:26
@jort93

Beschilderungen gelten aber dennoch. Auch die StVO Hinweise über angepasste und rücksichtsvolle Fahrweise. Diese Sachen kann man ja nicht einfach ausklammern. Aber klar, wer es schafft ohne weitere Geschwindigkeitsbeschränkung in der Stadt 60 oder mehr zu fahren (ohne sich und andere zu gefährden) muss nicht mit einem Bußgeld rechnen. Das wird aber nicht einfach.

Natürlich darf er dies ,Tempolimit ist nicht ,auch nicht bei einem richtigen Rad ,lediglich der Motor darf bis maximal 25km/h unterstützen

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Gelernter Zweiradmechatroniker