Ist der Hundebesitzer dafür verantwortlich und ist sowas Körperverletzung?
Wenn der Hund eine andere Person anbellt und sich auf die Hinterpfoten stellt.
Aber den Passanten oder die Passantin NICHT berührt.
Mir ist es zweimal passiert das in der Situation ein älterer Mensch sich erschrocken hat, und nach hinten gefallen ist.
Eine Frau hatte zwei kleine Söhne dabei, sie kannten sich nicht, sie hat der älteren Dame dann hoch geholfen und gefragt ob sie Hilfe braucht.
Es ist aber nichts weiter passiert und die wurden nicht verletzt, aber als sie auf dem Boden lag hat der Hund weiter gebellt.
5 Antworten
Jetzt mal nicht übertreiben. wenn ein Hund an der Leine bellt ist das keine Straftat.
Ich erschrecke mich auch wenn Radfahrer von hinten kommen und sich an mir vorbeiquetschen - etc.Zeige ich die alle an? Würde ich manchmal gerne abet das wird nix bringen.
Es ist keine Körperverletzung. Wenn man mit dem Auto fährt, und aus welchem Grund auch immer hupt, sich ein Passant erschreckt und stürzt, so kannst du deswegen ja auch nicht verklagt werden.
Das klärt die Versicherung.
Dass Hunde bellen können, weiß jeder.
Bellen ist kein Angriff und schon keine Körperverletzung.
Mich erschrecken auch unerwartete oder überraschende Geräusche, deswegen kann ich auch nicht die ganze Gesellschaft anzeigen oder verklagen.
Nicht geil, aber keine Straftat.
Wenn eine Anzeige gestellt wird vom Ordnungsamt weil die Leute sich sowas nicht gefallen lassen ?