Ist das nicht eine bodenlose Frechheit?
Es geht um das kirchliche Arbeitsrecht.
Der sogenannte "Dritte Weg" beschreibt die Arbeitsvertragsgestaltung kirchlicher Arbeitgeber. Genauer gesagt ist es eine Arbeitsrechtssetzung durch eine arbeitsrechtliche Kommission. Dies ist ein Gremium, welches durch ein Kirchengesetz geschaffen wurde und mit Vertretern von Dienstgebern und Dienstnehmern gleichwertig besetzt ist.
Kirchliche Betriebe sind insbesondere in der Daseinsvorsorge tätig, also in den Bereichen Gesundheit, Pflege und Bildung. Arbeitnehmer sind aber in jedem Fall an gesetzlich vorgegebene Mindeststandards gebunden, die sich implizit aus Regelungen des Grundgesetzes und für die Bereiche Gesundheit und Pflege insbesondere aus den Sozialgesetzbüchern ergeben. Allerdings wurden für kirchliche Leistungserbringer durch den Staat Ausnahmetatbestände in Form von Gesetzen und Richterrecht geschaffen. Diese Ausnahmetatbestände existieren, obwohl die kirchlichen Betriebe hier in erster Linie eine Dienstleistung der Daseinsvorsorge erbringen, die aus öffentlichen Mitteln finanziert und in den meisten Fällen zum allergrößten Teil bezahlt werden.
Problematik: Die staatliche Aufgabe der Daseinsvorsorge hat nichts mit der notwendigen Leistungserbringung der kirchlichen Kernbereichen zu tun, aus deren Ordnung und Verwaltung sich der Staat eigentlich herauszuhalten hat. Trotzdem erlaubt der Staat den Kirchen selbst über das Arbeitsrecht zu bestimmen.
- Verstoß gegen Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 3 WRV: „Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes.“ Aufgaben der Daseinsvorsorge sind keine Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften, sondern des Staates. Religionsgemeinschaften erfüllen diese nur im Auftrag des Staates, z. B. als Träger eines Krankenhauses.
- Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes: Beschäftigte, die Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge erledigen, arbeiten auf Basis unterschiedlicher Arbeitsrechts-Systematiken. Nicht-kirchliche Träger können sich kein eigenes Arbeitsrecht geben.
- Verletzung von Grundrechten wie z. B. der Koalitionsfreiheit [13] und dem daraus abgeleiteten Arbeitskampfrecht.
- Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts: Beschäftigten drohen Sanktionen bis hin zur Kündigung oder die Absage bei einer Bewerbung, wenn sie in ihrem Privatleben aus Sicht ihres Arbeitgebers gegen religiöse Moralvorstellungen verstoßen oder keiner Konfession angehören (Beispiele: Kündigung eines Chefarztes bei Wiederheirat nach Scheidung, Kündigung eines Heimleiters bei Bekanntwerden eines Chatprofils in einem Internetportal für Schwule, Ablehnung von Bewerbern wegen Konfessionslosigkeit) Quelle
Warum hat das Christentum noch so viel Macht? Bewerber kirchlicher Träger, die z. B. keine Kirchensteuer zahlen, müssen mit einer Absage rechnen? Was soll das? Das sollte dringend reformiert werden!
Bitte nicht falsch verstehen: im oberen Teil geht es NICHT um die Partei "Dritter Weg", sondern um die drei Wege im Arbeitsrecht bei der Arbeitsvertragsgestaltung. Mit Nazis habe ich nichts am Hut und möchte es auch nicht.
Was für Bewerber meinst du?
Die Personen, die sich bei kirchlichen Trägern bewerben
Und wer sind kirchliche Träger?
Die zwei größten sind Caritas und Diakonie
5 Antworten
Gegenfrage: Wenn man die Kirche ablehnt, warum möchte man dann für sie arbeiten?
Das klingt für mich so wie ein Veganer der sich beim Schlachthof bewirbt.
Man kennt die Regeln vorher und wenn das halt absolut nicht zu einem passt ist es der falsche Arbeitgeber.
Es gibt genügend private Träger in der Daseinsvorsorge. Kann es sein, dass bei "Kirchens" Gehälter und Arbeitsbedingungen besser sind?
Dafür wird dann eben erwartet christliche Ideale zu teilen und eben auch eine christliche Lebensführung. Nennt sich Tendenzbetrieb. Die Diakonie hat letztens auch verkündet Mitarbeiter zu entlassen bzw. nicht einzustellen die AfD-Mitglieder sind.
Die Kirche will eben nicht von Atheisten unterwandert werden und die auch noch bezahlen. Und einige Patienten etc. möchten auch explizit von christlichen Mitarbeitern betreut werden, wenn sie sich an z.B. die Caritas wenden anstatt an die Arbeiterwohlfahrt oder einen privaten Träger.
Die kirchlichen Träger aufzulösen würde der Gesellschaft sehr schaden, denn der Staat reißt sich nicht darum diese Aufgaben zu übernehmen. Beziehungsweise macht der Staat es ja hier und da und die kirchlichen Angebote sind ein Zusatzangebot welches gerne angenommen wird beziehungsweise nötig ist, weil der Staat gerade im sozialen Bereich zu wenig tut und das meistens auch noch ziemlich herzlos ist.
Außer Hardcore-Atheisten wie Dir stört sich wohl kaum jemand an der Existenz der Caritas etc.
Schlafende Hunde soll man nicht wecken.
Aber ich verstehe sehr gut, was Du meinst.
Ich hatte ein neunmonatiges Praktikum im Rahmen meiner Umschulung bei der Caritas. Da ich alt-lutherisch getauft bin, kam bei der Vorstellung erst einmal die Frage, was das denn ist.
Ich dachte mir "Frage das mal meine Eltern, habe ich mir ja nicht ausgesucht". Und auch weitere Fragen zur Konfession und Kirche wurden gestellt. In der Adventszeit gab es jeden Montag morgen ein Beisammensein in der Abtei während der Arbeitszeit. Das die da nicht streiken dürfen ist halt so. Finde ich aber ebenso sonderbar wie Du. Einige sind SEHR gläubig dort und andere sind eben nur Kirchenmitglieder.
Ist das nicht diese Nazi Partei? Weil ich habe deren Wahlplakat beschädigt.
Das sind Antisemiten. Musstest du als Hamas Unterstützer nicht eigentlich auch toll finden? Sie stehen auch auf der Seite von Palästina
Du wolltest doch den Dritten Weg wählen?
https://www.gutefrage.net/umfrage/wurdest-du-die-afd-waehlen#answer-564023323
Nazi-Partei???!!! Du meinst den dritten weg, oder? Die Humanisten (die Partei, die ich als Quelle aufgeführt habe) sind alles andere als Nazis. Steht ja schon im Name: Humanismus und Nazi macht überhaupt kein Sinn
Bewerber kirchlicher Träger, die z. B. keine Kirchensteuer zahlen, müssen mit einer Absage rechnen? Was soll das? Das sollte dringend reformiert werden!
Nein, weil niemand muss da arbeiten, das ist eine freiwillige Entscheidung. Dann muss man eben deren Konditionen respektieren.
Jeder Arbeitgeber kann Regeln aufstellen, die nur für diesen Beruf - diesen Arbeitsbereich gültig ist.
Wie oben beschrieben: Nicht-kirchliche Träger können sich kein eigenes Arbeitsrecht geben. Das verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz und das ist unfair.
Vielleicht gibt es Menschen, die nicht grundsätzlich abgeneigt sind, in der Kirche oder Träger zu arbeiten. Vielleicht gibt es für viele Menschen keine andere Wahl, weil die kirchlichen Arbeitgeber vom Wohnort her näher sind und sonst nichts anderes mehr verfügbar ist.
Das stimmt. Dennoch sollte sich die Kirche generell nicht um die Daseinsvorsorge der Menschen kümmern. Das sollte Aufgabe des Staates sein und die Kirche sollte keine Sonderregelungen in Sachen Arbeitsrecht bekommen dürfen. Das verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz.
Wenn das so sein sollte, ist es grundsätzlich gut. Aber dann sollte man sich fragen, warum der Staat im öffentlichen Dienst nicht mehr zahlt + gute Arbeitsbedingungen hat und da angreifen.
Und genau das sollte so nicht sein. Es verstößt, wie oben beschrieben, gegen diverse Gesetze des Persönlichkeitsrechts z. B. Auch gegen Grundrecht wird verstoßen. Streiken ist nicht erlaubt. Was soll das? Der Dritte Weg in der Arbeitsvertragsgestaltung ist meiner Meinung nach und anderer ein unfairer Weg ggü. Arbeitnehmern in Nicht-kirchlichen Trägern. Sie dürfen keine Sonderrechte genießen, nur weil sie sich an Bedingungen knüpfen, um dort arbeiten zu dürfen. Der Staat allein sollte für die Daseinsvorsorge zuständig sein. Die machen das ja nur im Auftrag des Staates. Dann kann es der Staat gleich übernehmen ohne Sonderrechte oder christlichen Idealen und Gesetzesverstößen.
Dann sollte sich die Kirche aus der Daseinsvorsorge raushalten, den Staat überlassen und sich um das Kerngeschäft konzentrieren. Das bedeutet z. B. um die Kirche, Pfarrgemeinden, was weiß ich. Da werden sie nur Gläubige finden und beschäftigen.
Der Staat oder private Träger könnten evtl. als Lösungsvorschlag christliche Mitarbeiter explizit einstellen und die kümmern sich dann um die Patienten, die sich ausdrücklich dafür aussprechen, von christlichen Mitarbeitern betreut zu werden. Diese christlichen Mitarbeiter werden sich schon finden, wenn die kirchlichen Träger aufgelöst werden und es in Staates Hand geht.