Handy beschlagnahmt vor fast 1,5 Monaten, Sachbearbeiter Kripo lässt sich verleugnen und ansonsten keinerlei Reaktion der Behörden?
Hallo,
ich wurde dabei "erwischt" wie ich im Schwimmbad etwas im Handy gegoogelt hatte. Da irgendso ne [...] alte [...] (die Oma war mit Sicherheit schon an die 70 Jahre) mich vorm Bademeister verdächtigt hatte, ich hätte sie gefilmt, kamen die Polizisten und obwohl ich sogar das Handy mit offener Galerie gezeigt hatte und weder Bilder noch sonstiges "anrüchiges" zu sehen waren, wurde das Handy beschlagnahmt : Verdacht auf unterlaubtes Anfertigen von Bildern_Verdacht des Verstoßes gegen Das Recht am eigenen Bild. Seit Wochen versuche ich mein Handy wieder "zurückzuerobern", zumal es nagelneu ist, aber : trotz dass ich die Durchwahl der Sachbearbeiterin der Behörde (und angeblich weiß NUR sie Bescheid) habe, lässt sie sich ständig verleugnen und ich habe bis heute weder mein Handy zurück, noch irgendeinen "Bescheid" oder Schreiben der Behörde erhalten. Was macht man da am Besten? Die können doch nicht ewig mein Handy behalten. Zu verbergen hab ich nix (hatte den Beamten sogar die PIN vom Handy gegeben), aber das ganze ist schon 1,5 Monate her. Die Behörden können sich doch nicht alles erlauben, oder?
Zumal mich die Leute im Schwimmbad seitdem ganz blöd angucken
3 Antworten
Die Polizei kann dein Handy solange behalten, wie sie will. Meistens bis zum Gerichtsurteil, wenn du angezeigt wurdest. Du kannst dir aber eine Ersatzkarte bestellen und deinem Tarif / Telefonnummer mit einem anderen Handy nutzen.
Klingt merkwürdig!
Wenn z.B das Handy oder andere Dinge der Polizei "gibt" dann solltest du eigentlich direkt ein Bescheid verlangen und dieses musst du und die Beamten unterschreiben..
Würde dir mal empfehlen deine Rechte mal zu nutzen bzw dich darüber Informieren was sie dürfen und was nicht..
Ps: Hol dir ein Anwalt und geh dagegen vor. Wenn du das nicht machst kannst du ewig warten bis du dein Handy bekommst.
Kannst safe ohne Anwalt mit 1-2 Jahre rechnen bis du deine Wertsachen wieder bekommst.