Darf die Polizei Handys von Jugendlichen kontrollieren?
Servus,
in meiner Nachbarstadt sollen angeblich Polizisten, Jugendliche auf offener Straße die Handys abgenommen haben und überprüft haben, ob sie irgendwelche Bilder (Nudes von anderen Mädels)auf dem Handy haben.
Ich glaube das irgendwie nicht, weil es immer noch Datenschutz ist, oder liege ich falsch?
Danke.
Lg
9 Antworten
Je nachdem dürfen sie dir auch die Ansage machen das Bild bzw Videomaterial zu löschen ^^
Gab hier vor kurzem den Vorfall das ein älterer Herr in einer Einkaufspassage vom Rad gestürzt ist, die Leute standen dämlich herum und haben Videos und Fotos gemacht, einen Tag später konnte man in der Zeitung lesen das der Mann auf dem Weg zur Klinik verstorben ist.
Die widerlichen Gaffer wurden lediglich dazu angehalten das Material zu löschen, was ich persönlich falsch finde, denen müsste man noch rechtlich eins über den Schädel ziehen.
Ja, um das zu überprüfen, bräuchte die Polizei einen richterlichen Beschluss.
Anlasslos darf die Polizei keine Smartphones überprüfen. Nur weil jemand jugendlichen Alters ist und die Straße längsgeht, ergibt sich noch kein hinreichender Verdacht auf eine Straftat, gegen die zu ermitteln wäre.
Ich vermute, wenn keine akute Gefahr im Verzug ist, müsste sogar eine richterliche Anordnung vorliegen, damit ein Datenträger durchsucht werden darf.
Bei Verdacht auf eine Straftat dürfen sie das.
Ja, genau was ich beschreibe.
Sie dürfen das Handy beschlagnahmen. Dann holen sie sich den richterlichen Beschluss und dann dürfen sie im Handy nachschauen.
Macht die Polizei das nicht, begeht sie eine Straftat.
Strafgesetzbuch (StGB) § 202a Ausspähen von Daten(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.
Nein, hat sie eben nicht. Zumindest nicht in diesem Fall.
Die Polizei muss sich ebenfalls an diese Gesetze halten.
Und wenn die Polizei gegen ein Gesetz verstoßen muss, dann braucht die Polizei einen richterlichen Beschluss.
Ausnahmen gibt es bei Gefahr in Verzug.
Bei einem Handy gibt es keine Gefahr im Verzug.
Natürlich besteht da die Gefahr, wichtige Daten zu löschen. Das genügt schon, um das Handy ohne richterlichen Beschluss zu beschlagnahmen.
Nein, die besteht ja nicht, wenn die Polizei das Handy beschlagnahmt.
Es geht hier darum, dass die Polizei nicht einfach ohne Beschluss ins Handy schauen darf.
Beschlagnahmen darf sie es im Verdachtsfall.
Das dürfen sie in der Tat nicht, dazu brauchen sie einen Durchsuchungsbefehl.
Da hier auf keinen Fall Gefahr in Verzug vorliegt, dürfen sie das keineswegs. Ausserdem darf man so viele Nudes auf dem Handy haben, wie man möchte.
Ich halt das auch für ein Gerücht.
Das heisst ja nicht, dass sie es trotzdem machen/versuchen. Polizisten sind jetzt nicht unbedingt immer dafür bekannt, dass sie sich an geltendes Recht halten.
Ein Beispiel aus dieser Woche:
Es gab tatsächlich solche Vorfälle. Verdacht gab es auf K*nder pornograf*sche Inhalte welche in WhatsApp Gruppen geteilt wurden.
Trotzdem dürfen die nicht einfach durchsuchen.
Die Polizei kann dann beschlagnahmen und vom Richter die Erlaubnis bekommen.
Aber nicht einfach mal so.
Ich weiß. Genau das hab ich auch in meiner Antwort geschrieben.
Die Polizei muss das Handy beschlagnahmen, um es kontrollieren zu dürfen und das auch nur bei Gefahr in Verzug oder mit gerichtlichen Beschluss.
Einfach mal so dürfen sie das nicht
Oh, meine Güte. Solche Menschen sind schei*e.