eBay Käuferschutzfall geschlossen ohne getätigte Rücksendung. Was jetzt?
Moin,
ich habe vor kurzem ein iPad auf eBay gekauft von einem privatem Händler. Es war als „neuwertig“ beschrieben, kam bei mir aber mit starken Gebrauchsspuren und sogar Displayfehlern bei mir an. Daraufhin fragte ich den Verkäufer, was wir jetzt machen sollen, woraufhin er leugnet, dass er das iPad in diesem Zustand verschickt hat. Zudem hat er mir durchgehend als „Betrüger“, „Knaller“ etc. beleidigt und mir Anwälteb gedroht. Er hat also die ganze Zeit so getan, als wäre ich der Betrüger von uns beiden…
Daher habe ich dann eBay hinzugeschaltet, um eine Rücksendung bewirken zu können. Das hat dann auch geklappt und die Rücksendung wurde genehmigt. Der Verkäufer hatte dann 5 Tage Zeit, mir ein Etikett zukommen zu lassen, das hat er aber nicht getan.
Nach diesen 5 Tagen, habe ich dann von eBay das Geld erstattet bekommen - Fall abgeschlossen.
Meine Frage nun:
Muss ich ihm das iPad jetzt noch zurückschicken? Ich bin wirklich ein netter und fairer Mensch, aber Menschen wie diesem Verkäufer gönne ich einen Verlust von mehreren hundert Euro. Er ist mit mir umgegangen wie Dreck, obwohl ER derjenige ist, der technische Produkte mit erheblichen Mängeln als „neuwertig“ verkauft…
Danke im Voraus für die Hilfe!
2 Stimmen
2 Antworten
Tut mir leid dass du auf so einen Verkäufer gestoßen bist. Auf eBay ist das leider keine Seltenheit, deswegen bestelle ich dort auch keine Geräte.
In diesem Fall würde ich das iPad einfach aufbewahren und mich nochmal an eBay wenden.
Was passiert denn, wenn der Verkäufer das Rücksendeetiket nicht innerhalb dieser 5 Tage verschickt? Ist das klar regelt?
Du darfst den Artikel nicht behalten und da du das Geld zurückbekommen hast gehört das Ipad wieder dem VK vorallem da man ja zurück schicken soll. Auch, wenn er sehr unfreundlich war bedeutet es nicht es nicht zu verschicken.
Schreibe dem VK nochmal mit der Bitte dir entweder ein Versandtikette zu schicken, dir die Versandkosten vorab zu bezahlen oder du könntest ihm die Sendung auch Unfrei schicken. Und sollte er sich nicht innerhalb einer bestimmten Frist nicht melden, wirst du es unfrei schicken. Denn du möchtest ja das der VK seinen Artikel wiederbekommt und du so sichergehen kannst das es auch sicher ankommt!
Gebe ihm eine Woche Zeit zum reagieren und er wird dann sicher reagieren, denn wenn man etwas unfrei verschickt wird es für den Empfänger teurer und er muss die Sendung annehmen.