Inkasso Briefe ungültig wenn an falsche Adresse gesendet?
Mich schreibt seit paar Monaten immer wieder ein Inkassobüro an, aber zur Adresse meiner Eltern. Kommt mir Dubios vor da eine 2.5 Jahre alte Rechnung von Vodafone bezahlt werden soll mit 80% Inkasso Gebühren. Der Witz ist ich war nie bei Vodafone.. Jetzt kam auch ein gelber Brief vom Amtsgericht den ich aber nicht öffne.
Geöffnet habe ich bisher nur 2 Briefe von all den Briefen die kamen. Aber sind diese denn überhaupt gültig wenn sie nicht an meine eigene Adresse gesendet werden? Inkasso kann nicht wissen ob ich mit meinen Eltern überhaupt Kontakt habe. Weiß halt gerade nicht was ich machen soll.
1. Weiterhin nicht reagieren und Brief vom Amtsgericht zurückschicken
2. Widerspruch zu dem Amtsgericht Schreiben einlegen, dann wissen die ja aber das ich die Briefe erhalten habe und von Vodafone schriftlichen Bescheid geben lassen das ich dort nie Kunde war.
Bei Option 1 wird wahrscheinlich trotzdem mein Konto gepfändet und dagegen müsste ich dann vorgehen, könnte ich mir sparen durch Option 2. Was denkt ihr?
Würde mich über Hilfe freuen.
Gruß
6 Antworten
Wenn du bei dem "Gelben Brief" kein Widerspruch einlegst, erwirkt Vodafone einen Titel gegen dich.
Der ist mind. 30 Jahre gültig, wodurch du später mal wenn du einen Kredit brauchst mit Sicherheit keinen bekommen wirst.
Der "gelbe Brief" ist ein Mahnbescheid. Du kannst natürlich warten, bis die Pfändung kommt und dann dem Vollstreckungsgericht erklären, dass Du unter der Adresse seit Jahren nicht wohnst und daher nie eine Bekanntgabe der Mahnung, Rechnungen, gelben Briefe erfolgte.
Bis zu deren Entscheidung ist allerdings Dein Konto zu und Du hast anschließend einen Schufa Eintrag.
Oder Du reagierst auf den Mahnbescheid und legst fristgerecht Widerspruch ein, bringst das alles gleich vor und sagst, dass Du nie Kunde warst. Das ist weniger Theater.
Wenn das Konto zugeht ist es zu, bis das Vollstreckungsgericht die Maßnahme aufhebt.
Das es nicht zwingend passieren muss schreibe ich direkt darunter.
Ein Mahnbescheid zieht nicht automatisch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß nach sich. Das ist Angstmacherei und Blödsinn.
Wenn das Konto zugeht ist es zu, bis das Vollstreckungsgericht die Maßnahme aufhebt.
Auch das trifft nach meiner Kenntnis nicht vollständig zu.
Okay, Du hast Recht. Es ist viel besser, der Fragesteller kümmert sich um nix, denn es muss ja nicht automatisch schlimm ausgehen.
Es ist ja völlig unerheblich, dass wenn dem Mahnbescheid nicht widersprochen wird, ein vollstreckbarer Titel erstellt wird. Geht spätestens auf diesen kein Widerspruch ein, dann kann aus dem Titel vollstreckt werden, auch wenn die dem Titel zu Grunde liegenden Forderungen gar nicht existieren.
Es wird schon alles nicht so schlimm werden. Evtl. hat der Gläubiger nur Langeweile und beantragt den Mahnbescheid zum Spaß und will gar nicht vollstrecken.
Es geht bestimmt alles gut, ohne dass man sich darum kümmert.
Inkassobriefe haben rechtlich keine nennenswerte Bedeutung. Insofern ist die Adresse egal.
Wenn Du mit der Forderung nichts zu tun hast, dann weise sie papierschriftlich zurück bzw. ersuche um einen Nachweis über die Forderungsgrundlage.
Jetzt kam auch ein gelber Brief vom Amtsgericht den ich aber nicht öffne.
Das ist ein Fehler!
Vermutlich handelt es sich um einen Mahnbescheid, gegen den Du unter den beschriebenen Umständen Einspruch einlegen solltest! Das muß jedoch innert einer Frist geschehen!
Danke für die Antwort, habe schon Widerspruch eingelegt. LG
Guten Abend.
Du kannst Vieles machen. Was Du auf keinen Fall machen solltest ist ,daß Du die Briefe ignorierst. Das geht garantiert nach hinten los. Ich würde einen Rechtsanwalt einschalten.
Mit freundlichen Grüßen.
Danke für Ihre Antwort! Ein Anwalt muss man sich leisten können! Ich werde wohl einfach selbst einen Widerspruch schreiben, ich habe gehört das dann meistens sowieso Ruhe ist seitens Inkasso. LG
Jetzt kam auch ein gelber Brief vom Amtsgericht den ich aber nicht öffne.
Ganz wichtig, diesen auf gar keinen Fall auf machen und warten, bis der nächste gelbe Brief kommt, damit du deine kostenlose Pfändung abholen darfst (Ironie).
Mal ehrlich, das sollte man IMMER auf machen und auch entsprechend widersprechen.
Würde mich über Hilfe freuen.
Schreiben aufsetzen, Sachlage erklären, dem Widerspruch vom Amtsgericht binnen 14 Tage zurücksenden (muss am 14. Tag beim AG eingehen) mit deinem Schreiben.
Anschließend wird das ganze geprüft und ggf. ein Klageverfahren eröffnet.
Danke! Wie sende ich den W. ab? Einschreiben Rückschein?
Die sicherste Variante, ja.
Dann weißt du zu 100% dass er auch angekommen ist.
Das ist Blödsinn, da es nicht zwingend passieren muß.