Inkasso wegen 10 Euro?
Unser Gartenverein verlangte für das Ablesen einer Wasseruhr, sprich Verwaltrungsaufwand. einen Betrag von 10 Euro.
Dies wurde z.B. mir in einem Brief mitgeteilt.
Gleichzeit eine Zahlungsfrist von nur 7 Tagen.
Bei nichterfüllung einer Zahlung, werde man ein Inkassobüro damit beauftragen !!
Ist das aber auch möglich ? frage ich Euch
und bedanke mich schon jetzt für zahlreiche Meldungen.
Gruß Heiner
7 Antworten
Dannn bleibt es aber nicht bei 10 €, also lieber bezahlen.
Ja, sicher ist das möglich. Man kann seine Forderung verkaufen und das Inkasso schlägt dann ordentlich auf.
Mahnbescheid und Inkasso sind auch bei so einem geringem Betrag möglich.
Zahlt man den Betrag nicht kann da sehr schnell ein höherer Betrag stehen als die eigentliche Forderung.
Wäre das nur bei größeren Beträgen möglich, dann würden ja viele solche Kleinbeträge nicht zahlen.
Zahl mal 10 € Bußgeld nicht, das ist noch schlimmer. :-)
Bei nichterfüllung einer Zahlung, werde man ein Inkassobüro damit beauftragen !!
Ist das aber auch möglich ?
Ist es, das Inkassobüro wird aber nicht schon nach 7 Tagen tätig.
Und eine Zahlung innerhalb von 7 Tagen sollte doch auch möglich sein, oder nicht?
Quatsch würde ich mal behaupten. Auf welcher Rechtsgrundlage kann denn ein Verein Verwaltungskosten berechnen, allenfalls doch doch eine Aufwandsentschädigung, wenn es die Mitglieder so mehrheitlich beschlossen haben.
Es sind zwar nur 10,00 €, jedoch der Vorstand soll Dir mal den Mitgliederbeschluss zeigen.