Regulierungsvorschlag nötig für nie bestellte Ware?
Guten Tag allerseits! Vor ein paar Monaten bekam ich eine Inkasso-Forderung auf den Namen meiner minderjährigen Tochter, die in Verbindung mit einer nichts existierenden PayPal Adresse stand. Dieser habe ich erfolgreich widersprochen.
Allerdings kommen seitdem immer wieder Rechnungen auf ihren Namen für Artikel und Waren, die sie nie bestellt hat. Letztens wieder eine Forderung von Douglas für Herrenparfüm, das sie angeblich bestellt hätte (sie ist 11 und braucht sicher kein Herrenparfüm). Während ich den Widerspruch geschickt habe, kam bereits ein Schreiben von Inkasso COEO. Die lautet:
In vorbezeichneter Angelegenheit wird Ihrerseits der Forderung widersprochen, da die zugrunde liegende Bestellung angeblich durch einen Minderjährigen vorgenommen wurde. Diesem wurde Ware zugesagt. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass Sie von Ihrem Einwilligungsvorbehalt Gebrauch machen.
Da Sie sich auf die Unwirksamkeit des Warenlieferungsvertrages berufen, jedoch zum Ersatz des Wertes der Ware verpflichtet sind (Paragraph 812, 818 Abs. 2 BGB), erwarten wir einen angemessenen Regulierungsvorschlag innerhalb der nächsten 10 Tage.
.....
Der Warenwert lag bei 19 Euro. Allerdings haben wir weder eine Bestellung aufgegeben noch eine erhalten.
Was soll ich tun? Bin ratlos....
Vielen Dank im voraus für die Antworten
2 Antworten
Eine uralte Abzocker-Methode; jede Antwort verrät denen weitere Daten von dir. Nicht reagieren, nicht schreiben, einfach nix machen und abwarten. Die Briefe kannst du ggf. separat abheften.
Die wissen jetzt z.B., dass deine Tochter minderjährig ist und ändern die Ansprüche auf deinen Namen.
Reagieren musst du erst, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt - falls der jemals kommen sollte.
Diesem wurde Ware zugesagt.
Du kannst papierschriftlich um Nachweis für die Forderungsgrundlage (Bestelldaten, Empfangsquittung, Rechnung) ersuchen oder gleich einen Termin bei der Verbraucherzentrale oder bei einem Anwalt machen.
Die Alternative dazu wäre aus meiner Sicht, gar nicht mehr zu reagieren.
Es sei denn, es kommt ein gerichtlicher Mahnbescheid. Gegen den kann dann Widerspruch eingelegt werden.
Allerdings kommen seitdem immer wieder Rechnungen auf ihren Namen für Artikel und Waren, die sie nie bestellt hat.
Entweder wurden die Waren tatsächlich von ihr bestellt und sie leugnet oder jemand will Deine Tochter ärgern.
Insofern möchte ich meinen Satz:
Die Alternative dazu wäre aus meiner Sicht, gar nicht mehr zu reagieren.
zumindest teilweise revidieren.
Aufgrund der Gesamtschilderung halte ich das nicht unbedingt für "Abzocke", so wie @Harry512.