In wie weit bin ich verpflichtet beim Auszug aus dem Studentenwohnheim mein Zimmer zu streichen und zu tapezieren?


02.05.2020, 16:04

Die Beseitigung aller über die übliche Abnutzung der Mieträume und der Einrichtungen hinausgehenden

Schäden und deren Folgen, die Ergänzung fehlenden Inventars und eine eventuell erforderliche Reini-

gung, sofern der Mieter diese nicht unverzüglich selbst ausführt, werden auf Kosten des Mieters vom

Vermieter veranlasst.

5 Antworten

Insoweit, wie es in der Nutzungsvereinbarung vereinbart wurde.

Ist eigentlich leicht, es gibt keinen Stress, denn der Wohnheimbetreiber hat reichlich Maler zur Hand und Personal (studentische Hilfskräfte) für die Rechnung meist auch.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

schleudermaxe  02.05.2020, 16:12

In finde in Deinem Link nichts zu Wohnheimplätzen. Wo steht das bitte?

schleudermaxe  02.05.2020, 16:50
@schleudermaxe

Nichst von Schönheitsreparaturenverbot in dem neuen Link zu finden.

Zudem:

Staatliche Studentenwohnheime sind allerdings an das Studentenwerksgesetz gebunden und dürfen nur kostendeckende Miete verlangen.

Also werden die Kosten für den Maler dem Mieter aufgedonnert.

ratatoesk  02.05.2020, 16:53
@schleudermaxe

Der 2te Link ist auch auf die erwähnten,paar Ausnahmen bezogen und nicht auf die Schönheitsreparaturen. ENDE

Hi,

ich hab mal was gelesen, dass Streichen heutzutage nur noch notwendig ist, wenn die Wände a) sichtbar stark verschmutzt sind bzw. b) du sie farbig gestrichen hast. Sie sollten also auch noch weiß sein. Wenn das der Fall ist, gehört das nicht zu den Schönheitsreparaturen. Ich würde mal das Gespräch suchen wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast. Vielleicht kann man sich einigen, dass man lediglich verschmutzte Stellen überstreicht.

viel Glück

Ari


schleudermaxe  02.05.2020, 16:10

Und das willst Du die Wohnheimplätze betreffend wirklich gelesen haben?

Hast du denn während deiner Mietdauer irgendwelche Veränderungen vorgenommen, wenn ja, welcher Art?


downla 
Beitragsersteller
 02.05.2020, 16:09

Keine. jedoch sind die waende schmutzig.

downla 
Beitragsersteller
 02.05.2020, 16:11
@Appelmus

Nicht weiss. schmutzig wegen haende etc

schleudermaxe  02.05.2020, 16:11
@downla

Dann binde Deine private Haftpflichtversicherung ein, wenn ein Schaden angerichtet wurde.

Appelmus  02.05.2020, 16:13
@downla

Also ich habe an vielen Wänden seit Jahren weiße Wände und diese sonst nicht schmutzig, weder durch Hände etc.

Für einen Nachmieter nicht tragbar. Hast du die Wohnung ebenfalls so übernommen?

downla 
Beitragsersteller
 02.05.2020, 16:15
@Appelmus

Es ging bei mir hier um gerichtliche Verhandlungen.

Darf der Vermieter streichen und tapezieren in Rechnung stellen? Wieso nicht nur streichen? was entscheidet ein Gericht im streitfall/

Du musst die Wohnung so verlassen, das der nächste Student/in problemlos einziehen kann. Im Prinzip muss der Zustand so sein wie du damals eingezogen bist. Ansonsten wird es teuer, wenn dann Handwerker kommen und diese Arbeit machen müssen. Bei einem Stundenlohn z.b. von 50€ und da ein Maler/Tapezieren nicht gerade Akkord arbeitet, kann das dann schon mal 4stellig werden. Der Betrag wird erst mal mit der Kaution verrechnet, was dann noch fehlt muß du nachzahlen. Ev. lässt sich das auch von der Steuer zubekommen, da du ja sicherlich schnell gut verdienst.


downla 
Beitragsersteller
 02.05.2020, 16:10

In wie weit kann der Vermieter vorm Gericht das einklagen? wird das vom Gericht angenommen?

ludpin  02.05.2020, 16:13
@downla

Klar. Da kommt halt mal der Gerichtsvollzieher zu dir und was du eigentlich zahlen müsstest hat sich mit Gebühren erheblich verteuert.. Einfach abhauen und verdrücken ist unfair.

schleudermaxe  02.05.2020, 16:13
@downla

Natürlich, es geht doch um Wohnheimplätze mit eigenen Spielregeln.

downla 
Beitragsersteller
 02.05.2020, 16:14
@ludpin

Gerichtsvollzieher kann nix bei einem armen einholen lol.

nanfxD  02.05.2020, 16:25
@downla

naja du willst bestimmt mal die nächsten 30 Jahre Geld verdienen

downla 
Beitragsersteller
 02.05.2020, 16:34
@nanfxD

Ok aber in wie weit darf er? tapezieren+ Streichen? oder nur streichen?

ludpin  02.05.2020, 16:35
@downla

Es gibt ja auch welche die sind ohne Angabe der neuen Adresse verzogen. Ich denke ja nicht dass du wie früher wie ein Hippie durich die Lande ziehst. Vermutlich verdienst du mit Abschluss doch eine Menge Schotter.

downla 
Beitragsersteller
 02.05.2020, 16:38
@ludpin

Der Vermieter kann ganz leicht die neue Adresse ermitteln.