Impressum auf Website?

6 Antworten

Braucht es auf einer Website IMMER ein Impressum?

Jede Website, die nicht rein persönlich oder familiär ist, benötigt ein Impressum (§ 18 MStV). De facto trifft dies auf so gut wie jede Website zu, da eine Website nach h. M. bereits nicht mehr rein persönlich ist, wenn diese über eine Suchmaschine gefunden oder frei abgerufen werden kann.

was sind die "Voraussetzungen" damit es keines braucht?

Kein Impressum bräuchtest du wie gesagt, wenn eine Website rein persönlich oder familiär ist. Dies würde bspw. zutreffen, wenn du eine Website für deine Familie baust und diese nur durch Eingabe eines Passworts abgerufen werden kann oder du deinen Lebenslauf über eine Website anbietest, die ebenfalls nur durch Passwort, Scannen eines bestimmten QR-Codes, etc. abgerufen werden kann.

LG

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Umfassende Erfahrung mit Straf- & Wirtschaftsrecht

odenwaelder60  05.07.2024, 15:59

Gute Info! Sowas sollte hier öfter vorkommt

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Vor allem wenn die Website rein persönlich ist, also nur für Freunde und Verwandte zugänglich. Auch sowas wie ein Portfolio das nur für den Arbeitgeber ist wäre zulässig. Oder auch eine Website mit resourcen für deine dnd Gruppe. Sowas.

Aber sobald sie sich an die Öffentlichkeit richtet, nicht mehr.

Ob das passwortgeschützt sein muss ist nicht so ganz klar, ich denke mal wenn man sie Website bei Google rausnehmen lässt und die Addresse nicht weiter gibst dürfte das auch reichen. Weil wer sollte dich auch anmahnen wenn er die Website nicht kennt.

Für rein private Webseiten (z.B. für Familie oder Freunde), die nicht der Öffentlichkeit zugänglich ist und keine geschäftlichen oder journalistisch-redaktionellen Inhalte enthält, ist in der Regel kein Impressum erforderlich. Heißt im Umkehrschluss, dass für die allermeisten Websites und Plattformen eine Impressumspflicht besteht.

Zusätzlich zur Impressumspflicht sollten auch weitere gesetzliche Vorgaben nicht außer Acht gelassen werden. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die DSGVO. Darüberhinaus ist auch darauf zu achten, wie und von wo Inhalte eingebunden werden. Seien es irgendwelche Bibliotheken oder Webfonts aus einem CDN.

Während vor 20 Jahren kaum ein Hahn danach gekräht hätte, sieht es heute durch den technologischen Wandel und neuer Gesetzgebung deutlich anders aus. Es ist daher in jedem Fall ratsam gar unabdingbar, sich neben der reinen Erstellung einer Website auch mit den juristischen Regeln und Gesetzen vertraut zu machen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – UI/UX Designer, Full-Stack Developer

Also ich erkläre es so simple wie möglich.

Wenn ich als Femder auf deine Webseite komme, ist diese Webseite Impressumspflichtig.

Wenn die Webseite Passwortgeschützt ist, dann bräuchtest du keine.

Braucht es auf einer Website IMMER ein Impressum?

Nein

Wenn nein, was sind die "Voraussetzungen" damit es keines braucht?

Siehe DDG §5 und MStV §18, um zu sehen, wann eines benötigt wird.

Die Website muss rein privaten oder familiären Zwecken dienen, damit keines nötig ist

Edit: TMG durch DDG ersetzt


ruhrgur  05.07.2024, 15:53
Siehe TMG §5

Es gibt kein Telemediengesetz mehr.

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xxxcyberxxx  05.07.2024, 15:55
@ruhrgur

Ah, gar nicht mitbekommen. Muss mir dann da mal das Ersatz-Gesetz anschauen.

Der MStV gilt dennoch auch und regelt die Frage

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xxxcyberxxx  05.07.2024, 16:00
@ruhrgur

Scheint sich inhaltlich nicht wesentlich zu unterscheiden - zumindest der Teil, der die Informationspflicht regelt. Ist halt jetzt DDG §5 statt TMG §5.

Aber danke für den Hinweis

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KevinHP  05.07.2024, 16:55
@xxxcyberxxx

@ruhrgur

Weiß jemand von euch, was es damit auf sich hat, dass sich MStV und DDG hier "widersprechen", sowohl im Anwendungsbereich, als auch in den einzelnen Inhalten? Ich finde das verwirrend. Hat der MStV eine höhere Prioriät?

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xxxcyberxxx  05.07.2024, 17:02
@KevinHP

Wo widersprechen sich MStV und DDG denn deiner Meinung nach?

Es müssen natürlich alle Gesetze befolgt werden, die zutreffen

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KevinHP  05.07.2024, 21:43
@xxxcyberxxx

Einerseits muss man diverse Angaben im Impressum machen, andererseits reicht dann die Angabe von Name und Anschrift.

Und es werden unterschiedliche Formen von Medien behandelt.

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xxxcyberxxx  05.07.2024, 21:47
@KevinHP
Einerseits muss man diverse Angaben im Impressum machen, andererseits reicht dann die Angabe von Name und Anschrift.

Das eine ist allgemeingültig (MStV), das andere für geschäftsmäßige Angebote (DDG).

Wo soll das jetzt ein Widerspruch sein? Wenn dir X sagt, dass es A und B benötigt und Y sagt, dass es A, B, C, und D möchte und du sowohl X als auch Y zufriedenstellen willst, musst du eben alles angeben, was benötigt wird

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