Website ohne Impressum?
Also wenn man eine Website mit Google Sites, Nicepage.... Oder ähnlichen kostenlosen Anbietern besteht dann die Pflicht ein Impressum zu haben
Also mit der Website wird weder Werbung für onlineshops oder Unternehmen gemacht, noch selber auf der Seite Merches oder änliche Produkte verkauft.
Es wird auch sonst nicht damit oder durch die Website Geld verdient.
PS: DieWebsite ist eine,, Info website '' für einen kleinen Youtube Kanal (kein Gewerbe)
Also muss ich bei der Website ein Impressum haben?
VG
Welche Möglichkeiten gibt es kein Impressum zu haben in meinen Fall?
Ist diese Behauptung Richtig (Insbesondere die Unterste)
11 Antworten
Die Impressumpflicht gilt für alle Webseiten, die geschäftlichen Zwecken dienen (geschäftlich heißt nicht unbedingt gewerblich), alle Webseiten, mit denen Geld verdient wird (auch z. B. durch Werbung), alle Webseiten, auf denen Telemedien angeboten werden, die in der Regel gegen Entgelt angeboten werden.
Darunter fallen also alle redaktionellen Texte wie Blogs und dergleichen, unabhängig davon, ob sie kostenpflichtig sind oder nicht.
Die Impressumpflicht gilt nicht für Webseiten, die ausschließlich privat genutzt werden (persönliche oder familiäre Zwecke).
Das mit dem Impressum OK kann ich schon ihrgendwie regeln:
EMAIL:easy
NAME:Darf man auch den,, Künstlernamen'' oder den Kanal amen benutzten
ADRESSE:Braucht man wirklich eine? Gibt es Andere Wege?
VG
Du musst eine Ladungsfähige Adresse angeben, unter der du zu erreichen bist.
Heißt, ein Postfach oder dergleichen funktioniert nicht.
Die Verwendung eines bloßen Pseudonyms anstelle des realen Namens ist nicht ausreichend zur Erfüllung der Impressumspflichten nach § 5 TMG.
Braucht meine Website (siehe Beschreibung) dann ein Impressum?
VG
Du wirst um das Impressum nicht drum herum kommen. Daran wird sich auch nichts ändern, wenn du immer wieder die gleiche Frage stellst.
"Muss" es denn eine Seite im Web sein oder wie klingt zB ein Magazin/Zeitung bis zu Flyer mit News (zwar mit Mehrkosten vom drucken, jedoch wierum physischer statt nur im Web) vlt statt einer Webseite, da die ebenso den Effekt hätte, Leser zu zeigen was es neues gibt, oder?
Was zum Teufel veranlasst dich denn dazu, auf eine 4 Monate alte Frage zu beantworten?
Im Internet ist solch "Thread-Nekromantie" verpönt!
Richtlinien zu Impressum könnten sich von 2022 auf 2023 ändern, und Antworten könnten auch später von Usern danach noch interessant sein (Wissen sollte zeitlos sein wie zB auch Copyrightnennungen von zB Songs auch nach em Versterben des Urhebers geschätzt danach noch Sinn hat oder Schulen längstvergangenes lehren ob geschichtlich, etc. und das dann auch älter ist)
Andere stellen Fragen neu ein, weil sie exakt dasselbe näher wissen wollen oder zuvor weniger darauf eine für sie stimmige Antwort war, andee setzen mehr auf Rückfragen oder hatten dazwischen erst mehr Infos in der eigenen Region erfragt.
Du hast aber nichts beantwortet !
Es ist besser eine Frage NEU zu stellen, also irgendwo dazwischen zu quatschen!
sobald die Webseite öffentlich verfügbar ist und von Jedem besucht werden kann, ist ein Impressum Pflicht.
Was den Teil mit "passwortgeschützt" betrifft.... Ja, das ist eine Option, da die Seite damit nicht mehr für Jeden zugänglich ist. Dabei muss jedoch die komplette Webseite erst durch Eingabe der Zugangsdaten für eine dir als Betreiber genau bekannte Anzahl von Benutzern erreichbar sein. Heisst, dass der Seitenbetreiber jederzeit exakt wissen muss, WER die Zugangsdaten kennt und nutzen kann. Mit "das Passwort in einem Video nennen" und dann nicht wissen, wer das Video gesehen hat und somit die Zugangsdaten kennt, wirst du böse auf die Schnauze fallen. Denn damit hast du den Passwortschutz ad absurdum geführt und kanns ihn dir auch gleich schenken.
Eine Website ohne Impressum ist nicht vertrauenswürdig und kann zu rechtlichen Konsequenzen führen. Ein Impressum dient dazu, dem Nutzer Informationen über den Betreiber der Website bereitzustellen. Dies beinhaltet in der Regel den Namen und die Kontaktdaten des Betreibers sowie Hinweise zur Haftung und Urheberrechte.
Ohne Impressum ist es dem Nutzer daher nicht möglich, sich mit dem Betreiber der Website in Verbindung zu setzen oder eventuelle Ansprüche geltend zu machen. Darüber hinaus kann es auch als werberechtliche Verstoß angesehen werden, wenn eine Website kein Impressum enthält.
Was wenn seriöse Seiten zwar ein Impressum haben, dort die Mail als Verteiler beim hinsenden einen Error-Fehler nennt (zB diese gmx-daemon Info wenn die E-Mail von dort getippt werde) und sie nicht zum Besitzer kommt?
Google Sites
Da läufst du sowieso Gefahr abgemahnt zu werden, nur einmal als kleiner Hinweis.
https://www.youtube.com/watch?v=ZjSCe4Cxx2E
DieWebsite ist eine,, Info website '' für einen kleinen Youtube Kanal
Sowohl das Betreiben eines YouTube-Kanals, als auch das anbieten von Informationen stellt einen redaktionellen Inhalt dar und ist laut Medienstaatsvertrag auch impressumspflichtig.
Ein Impressum brauchst du immer, außer du hast eine Webseite die nur persönlichen Zwecken dient; wer Videos auf YouTube veröffentlicht, braucht wie gesagt so oder so ein Impressum. Neben dem Telemediengesetz solltest du immer auch den Medienstaatsvertrag sowie das für dein Bundesland geltende Pressegesetz beachten.
LG
Wie kann man das Problem lösen wenn ich meinen Echten Namen und die Adresse nicht öffentlich machen will
Gar keine Webseite ins Internet stellen.
Simpel und einfach. Rechtlich bist du zu einem Impressum verpflichtet, ansonsten drohen teure Abmahnungen.
Bzgl. deines Bildes (PW in einem Video nennen) machst du die Webseite aber wieder für die Öffentlichkeit verfügbar, auch wenn die Webseite ein Passwort hat. Somit brauchst du auch dann wieder ein Impressum.
Die Beschreibung stammt aus dem TMG. Das ist inzwischen allerdings nicht mehr alleine dafür zuständig. Die EU-DSGVO hat da auch etwas mitzureden. Und der ist es egal, ob die Seite geschäftlich, gewerblich oder privat betrieben wird - sobald sie öffentlich verfügbar und von Jedem frei besucht werden kann, ist ein Impressum anzugeben. Die Besucher müssen ja wissen, an wen sich sich zu wenden haben, wenn sie Informationen über gespeicherte Daten erfragen wollen.
Ob tatsächlich Daten von den Besuchen gespeichert oder ausgewertet werden, spielt keine Rolle. Die Auskunftspflicht besteht.