Immobilie übernehmen - durchlaufender Posten?

2 Antworten

Hätte besser zuerst dein Profil besucht ;)

Eigentümer ist dein Vater - gegenüber deinem Vater hast du einen Freibetrag von 400.000€ als Schenkung innerhalb 10 Jahren.

Es ist noch ein laufender Kredit darauf.

Wert der Urkunde= aktueller Verkehrswert minus maximal 20% ohne dass das Finanzamt stutzig wird.

Überlegung 1- wie hoch ist die Schenkung deines Vaters Ist Wert minus der von dir noch zu übernehmenden Restschuld.

Überlegung 2- wie hoch ist der Betrag den du bereits an Darlehen getilgt hast - wenn dein Vater sie dir als bereits erbrachte Gegenleistungen bescheinigt.

Überlegung Drei: Wenn Papa stirbt ist das Haus seine Erbmasse. Um dies zu ändern muss er mindestens ein Testament schreiben sofern du kein Alleinerbe bist. Dort sollte er auch die von dir bereits erbrachte Leistung erwähnen.

Ich denke dein Problem hätte sich bereits 2016 anders lösen lassen.


Martin8311 
Beitragsersteller
 12.09.2024, 20:48

Schenkungsfreibetrag soll nicht angegriffen werden weil sowieso immobilien verschenkt werden sollen (also eine echte schenkung).

Ich denke dein Problem hätte sich bereits 2016 anders lösen lassen.

2016 wollte ich es 2018 übernehmen, zahlen hatten aber erst 2019 gestimmt.... da war ich allerdings im maximalstress und ich wollte das bürokratische dann 2020 erledigen.... ja und da kam corona und meine zahlen wurden wieder zerhagelt. Jetzt passt es wieder, aber die Immobilie hat eben massiv an Wert gewonnen.

Hab mir verschiedene Möglichkeiten überlegt:

a) Den Mietkaufvertrag jetzt notariell beglaubigen zu lassen. Damit wäre der Kaufvertrag 2016 geschlossen und die Eigentumsübertragung jetzt eben erst dieses oder nächstes Jahr durch Zahlung des noch offenen Betrages durch Umschreibung des Kredites auf mich (Bank war von Anfang an eingeweiht und spielt mit).

b) Wert der Immobilie auf dem Papier kaputt machen durch Eintragen von Wohnrecht und anderen Dingen

c) ist mir noch nichts eingefallen. Kreative Lösungen gefragt :-)

Fakt ist, dass ich nicht doppelt und dreifach steuern zahlen will wenn es von Anfang an nur eine Maskerade war um dämliche Richtlinien zu umgehen. Dass diese Richtlinien lächerlich sind sieht man ja daran, dass ich das ja jetzt schon lange problemlos abzahle (trotz Corona welches ziemlich reingehauen hat). Jetzt ist es eben wieder mal soweit dass ich Konstrukte bauen muss um es vernünftig zu lösen :(.

Edit: es geht primär um den Wertgewinn der Immobilie. Rechtlich wäre das gezahlte Geld eh dann zu unrecht vereinnahmtes Geld das zurückgezahlt werden müsste weil der Mietkauf ohne Notar IMHO schweben unwirksam ist, bzw. dann als unwirksam erklärt werden kann.

kabbes69  12.09.2024, 21:16
@Martin8311

Wenn es der Bank egal war - warum war es denn keine Möglichkeit, dass du Erwerber warst und dein Vater Darlehensnehmer? Dann müsstest du heute nur einen Darlehensvertrag umschreiben

Über c) denke ich noch etwas nach..

So langsam ist mir das Ziel klar..:)

du siehst das ganze viel zu kompliziert. Notargebühren sind bei Verkauf oder Schenkung gleich hoch.

1: Schenkungssteuer fällt ab 400000.-- an für dich.

2: Einkommensteuer wegen Spekulationsgewinn für den Vater wenn er deutlich über den damaligen Preis verkauft.

Daher ganz einfach an dich zum aktuellen Preis verkaufen, Grunderwerbsteuer entfällt.

Das ganze Konstrukt mit Mietkauf geht eh nicht rückwirkend und bringt außer Kosten nichts


Martin8311 
Beitragsersteller
 13.09.2024, 14:13

leider nein

1: Schenkungssteuer fällt ab 400000.-- an für dich.

exakt. und da es Schenkungen in dem Bereich geben wird (echte) würden diese Steuern anfallen

2: Einkommensteuer wegen Spekulationsgewinn für den Vater wenn er deutlich über den damaligen Preis verkauft.

das noch dazu. Aber es soll exakt zu dem Preis von damals verkauft werden. Mit der "anzahlung" die bereits geleistet wurde durch die bisherige Schuldentilgung, und dem Restbetrag durch umschreibung des Kredites auf mich. Nullsummenspiel eigentlich.

Es soll einfach überhaupt keine Steuer anfallen, weil es weder eine Schenkung ist, noch ein Spekulationsgewinn.

Wobei mir da noch ein weiterer Ansatz einfallen würde. Sieht man es doch so dann wäre aufgrund des ungültigen Mietkaufvertrages ein Schaden in Höhe des Wertzuwachses angefallen welcher dann wiederum gegengerechnet werden könnte und wir dann wieder bei der großen 0 wären. Evt. auch ein Ansatzpunkt.